„Es ist ein Trauerspiel, wenn Menschen, deren Profession es ist, anderen Menschen zu helfen, tätlich angegriffen werden. Wir hoffen, dass unser lebensgefährlich verletzter Kollege in Dortmund schnellstmöglich genesen wird.“
„Es mag bedauerlicherweise eine allgemeine Verrohung in unserer Gesellschaft vorliegen, aber Bedrohungen und tätliche Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten der Feuerwehr, der Polizei, der Rettungskräfte und der Pflegenden im Rahmen ihrer Berufsausübung sind schlicht nicht akzeptabel."
Dr. med. Ulrike Beiteke und Michael Krakau erinnern an den Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages in Erfurt im Mai 2018, der den Gesetzgeber auffordert, Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen in den neuen Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 115 Strafgesetzbuch) mit aufzunehmen.
Notwendig seien zudem Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen ist unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“, betonen Beiteke und Krakau.