Der MB-Landesverband NRW/RLP erinnert damit an den Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages in Erfurt im Mai 2018, Retter und Helfer vor Gewalt zu schützen. Die Delegierten des DÄT haben den Gesetzgeber aufgefordert, Ärzte in Klinik und Praxis in den Straftatbestand "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" (§ 115 Strafgesetzbuch) mit aufzunehmen. Notwendig seien zudem Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
"Es mag bedauerlicherweise eine allgemeine Verrohung in unserer Gesellschaft vorliegen, aber Bedrohungen und tätliche Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten der Feuerwehr, der Polizei, der Rettungskräfte und der Pflegenden im Rahmen ihrer Berufsausübung sind schlicht nicht akzeptabel.", schreiben die Kolleginnen und Kollegen aus NRW/RLP in ihrer Presseerklärung.
http://www.marburger-bund.de/landesverbaende/nrw-rlp/artikel/allgemein-pressemitteilungen/2018/gesetzgeber-muss-handeln-straftatbestand-erweitern
Der MB Sachsen schließt sich dem lückenlos an und bekräftigt die Forderung: Die Sicherheit von Ärztinnen und Ärzten sowie von Beschäftigten anderer Gesundheitsberufe muss gewährleistet sein. Der Gesetzgeber muss dringend handeln!