• Plus 5,3 Prozent Gehalt und keine sachgrundlose Befristung mehr

    Pressemitteilung
    Tarifeinigung mit Universitätsmedizin Mainz nach 18 Monaten
    16.Juli 2018
    Mainz
    Nach einer ungewöhnlich langen Verhandlungszeit von 18 Monaten haben sich der Marburger Bund NRW/RLP und die Universitätsmedizin Mainz auf einen Tarifabschluss für die gut 1.000 Ärztinnen und Ärzte an der einzigen Uniklinik in Rheinland-Pfalz geeinigt. „Trotz der langwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis ordentlich: Die Ärztegehälter erhöhen sich in drei Schritten um insgesamt 5,3 Prozent“, erklärt der Verhandlungsführer und Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP, RA Rolf Lübke.

    „Die erste Gehaltsanpassung in Höhe von 1,2 Prozent erfolgt rückwirkend zum 1. Februar 2017, die zweite mit zwei Prozent rückwirkend zum 1. Oktober 2017 und die dritte mit 2,1 Prozent rückwirkend zum 1. April 2018. Die Laufzeit der Tarifeinigung endet am 28. Februar 2019.“

    Die Universitätsklinik Mainz hat sich ferner mit dem Marburger Bund NRW/RLP darauf geeinigt, dass der Tarifvertrag für Ärzte nicht durch andere, arztfremde Tarifverträge verdrängt werden kann. Diese Tarifsicherung wurde entsprechend der zwischen Marburger Bund und ver.di getroffenen Vereinbarungen anlässlich des Tarifeinheitsgesetzes geregelt. Damit ist das Tarifeinheitsgesetz an der Universitätsmedizin Mainz unwirksam.

    Die Tarifeinigung sieht zudem Veränderungen beim Samstagszuschlag vor. Dieser wird ausgeweitet - in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr beträgt der Zuschlag nunmehr 20 Prozent, in den übrigen Zeiten verbleibt es beim steuerfreien Nachtzuschlag von 25 Prozent.

    Auch sind sachgrundlose Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz künftig ausgeschlossen. Bei der Befristung von Arbeitsverträgen wurde festgeschrieben, dass sie grundsätzlich der Mindestweiterbildungszeit (zzgl. eines Jahres) entsprechen muss.

    Bis zur nächsten Tarifrunde soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die bisherige fachärztliche Tätigkeit im Rahmen einer weiteren Facharztweiterbildung bei der Eingruppierung angerechnet wird. Auch soll die Gehaltsmatrix der Vergütungsgruppen Ä 3 und Ä 4 durch Einfügung neuer Entwicklungsstufen attraktiver gestaltet werden.

    Die Bestimmungen zur Zusatzversorgung wurden an die Vorschriften der parallelen Tarifverträge anderer Universitätsklinika angepasst, was zu einer geringen Erhöhung des Arbeitnehmeranteils - gegenwärtig plus 0,3 Prozent und 0,4 Prozent ab dem 1. Januar 2019 - führt.

    Die überlange Verhandlungsdauer erklärt sich durch mehrere Personalwechsel im Klinikvorstand. „Wir erinnern uns: Zum 31. Januar 2017 liefen die bestehenden Gehaltsregelungen des TV-Ärzte/UM Mainz aus. Seitdem verhandelte der Marburger Bund NRW/RLP mit unterschiedlichen Vertretern der Universitätsmedizin Mainz. Zwei Mitglieder des dreiköpfigen Klinikvorstandes haben die Universitätsmedizin Manz zwischenzeitlich verlassen. Auch war es nötig, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Tarifeinheit mit einzubauen, damit keine Gefahr besteht, dass das gefundene Verhandlungsergebnis gleich wieder verdrängt werden könnte“, erläuterte Rolf Lübke.

    „Es bleibt zu hoffen, dass der Universitätsmedizin zukünftig der eine oder andere Personalwechsel in der Führungsebene erspart bleibt, damit die kommende Tarifrunde, auf die man sich langsam schon einstellen kann, etwas zügiger vor statten geht als diese unendliche Geschichte auf Kosten der Ärzteschaft“, hofft Rolf Lübke.