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    27. Jan. 2025
    Pressemitteilung
    „Das Gesundheitswesen hat für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft erhebliche Bedeutung“, betont der Marburger Bund in seinem Positionspapier „Sofortprogramm zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode“. „Dort, wo diese Hilfe nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann, bröckelt nicht allein das Vertrauen in die staatliche Daseinsvorsorge – auch die Demokratie als solche gerät unter Legitimationsdruck.“ Deshalb setzt der Marburger Bund darauf, dass die neue Bundesregierung nach ihrem Amtsantritt der Gesundheitspolitik entsprechend hohe Priorität gibt.
    23. Jan. 2025
    Am Mittwoch, den 22. Januar haben die diesjährigen Tarifverhandlungen mit Asklepios zur Verbesserung Ihrer Beschäftigungsbedingungen in Berlin begonnen. Zum Ende des Jahres 2024 hatten wir den Entgelttarifvertrag sowie einzelne Regelungen aus dem Manteltarifvertrag des TV-Ärzte Asklepios gekündigt und unsere Forderungen für diese Tarifrunde mitgeteilt.
    22. Jan. 2025
    Am gestrigen Dienstag kamen die Vertreter von MB-Seite und Helios zur zweiten Runde zusammen. Erwartet hatten wir klare Angebote zu unseren Forderungen. Überraschenderweise machte die Arbeitgeberseite den Vorschlag, einmal grundsätzlich über die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit zu sprechen.
    17. Jan. 2025
    -alle Infos zur Durchführung-
    16. Jan. 2025
    am 10. Januar 2025 fand die erste Verhandlungsrunde der Verhandlungskommissionen des MB und der BG-Kliniken statt. In dieser Auftaktrunde haben wir die – bereits im Dezember 2024 übergebene - lineare Forderung i. H. v. 8,5 Prozent erörtert und darüber hinaus die Erwartung skizziert, auch über weitere wichtige Themen verhandeln zu wollen. So sind für den MB u. a. auch Verbesserungen der Regelungen zur Schichtarbeit erforderlich.
    14. Jan. 2025
    Pressemitteilung
    In einem kurzfristig anberaumten Sondierungsgespräch haben sich die Verhandlungsdelegationen des Marburger Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gestern Abend in Dresden auf ein Tarifergebnis verständigt. In einer Sondersitzung entschied daraufhin die Große Tarifkommission des Marburger Bundes die mögliche Tarifeinigung den betroffenen Mitgliedern in den kommunalen Kliniken zur Abstimmung vorzulegen. Die angekündigten Streiks ab 15. Januar werden bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Urabstimmung ausgesetzt.
    14. Jan. 2025
    Wie wir bereits berichteten, hatten der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bereits am 7. und 8. Januar auf dem Sondierungswege versucht, noch eine Einigung im Tarifkonflikt zu erreichen. Der MB war dieser Bitte nachgekommen, weil die VKA Bereitschaft signalisiert hatte, ihr Angebot aus dem November 2024 deutlich nachzubessern. Zwar waren am Ende der Sondierung in der vergangenen Woche verwendbare Bestandteile für eine Einigung erkennbar – die Große Tarifkommission des Marburger Bundes (GTK) bewertete diese jedoch als (noch) nicht ausreichend. Da die Türen für eine Einigung aber immer noch offenstanden, starteten MB und Arbeitgeber am gestrigen Montag, den 13. Januar, einen letzten Versuch, um gegebenenfalls noch eine Einigung vor Beginn der Streikmaßnahmen zu erzielen.
    09. Jan. 2025
    Am 7. und 8. Januar gab es einen letzten Versuch, noch eine Einigung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu erreichen. Die Arbeitgeber hatten um diese Sondierung gebeten, um ggf. noch eine Einigung vor Durchführung von Streikmaßnahmen zu erzielen. Der MB war dieser Bitte nachgekommen. Trotz des eindeutigen Votums der Mitglieder für einen Streik ist sich der MB seiner Verantwortung bewusst und machte deutlich, dass eine Lösung am Verhandlungstisch nach wie vor möglich ist. Leider wurde die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung auf den „letzten Drücker“ bislang enttäuscht.
    19. Dez. 2024
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) die Rechte von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden gestärkt. Die Entscheidung orientiert sich an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits mit Urteilen vom 19. Oktober 2023 (Az. C-660/20) und 29. Juli 2024 (Az. C-184/22 und C-185/22) klargestellt hatte, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht diskriminiert werden dürfen.