• Aktuelle Meldungen

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    03. Apr. 2025
    Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert die kommende Bundesregierung auf, die vor einem Jahr vollzogene Teil-Legalisierung von Cannabis zurückzunehmen. „Dieser Schritt Jahr war, ist und bleibt ein großer Fehler“, begründete der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis. „Der Bundesgesundheitsminister hat damit einer Substanz freie Verfügbarkeit eingeräumt, von der wir wissen, dass sie hirnorganische Veränderungen hervorruft, zu Verhaltensauffälligkeiten bei Jugendlichen führt sowie Abhängigkeiten und psychische Veränderungen auslösen kann.“
    02. Apr. 2025
    Endspurt bei der VB-Wahl 2025 in Westfalen-Lippe: Nur noch bis Freitag (4. April) um 18 Uhr können Sie Ihre Stimmzettel für die Wahl der neuen Vorstände und Schlichtungsausschüsse der zwölf Verwaltungsbezirke der ÄKWL abgeben. Alle Kammermitglieder haben je nach der Mitgliederzahl ihres Verwaltungsbezirkes die Möglichkeit, von einer bis zu neun oder maximal 15 Stimmen zu vergeben. Entscheidend ist, dass Sie die kandidierenden Ärztinnen und Ärzte wählen, die in der neuen Amtszeit Ihre Interessen als angestellte oder beamtete Ärztin/Arzt vertreten werden. Eine Übersicht finden Sie in den zwölf Anhängen. Ebenso wichtig ist, dass Ihr Stimmzettel rechtzeitig ankommt. Bitte bringen Sie Ihre Stimmen am besten persönlich zu Ihrem regionalen Wahlausschuss. Nachfolgend die dafür benötigten Anschriften.
    01. Apr. 2025
    Medizinstudierende, die im Rahmen ihres Praktischen Jahres (PJ) auch eine Station in einer hausärztlichen Praxis absolvieren, erhalten ab dem PJ-Frühjahr 2025 eine höhere finanzielle Unterstützung durch das Land: „Wir erhöhen die Förderung von bislang 2.400 Euro auf künftig 3.420 Euro Landeszuschuss für jedes PJ-Tertial in der Allgemeinmedizin in Rheinland-Pfalz“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Unser Ziel ist es, medizinischen Nachwuchs für den hausärztlichen Beruf zu begeistern. Ein positives PJ-Erlebnis in einer Hausarztpraxis ist die beste Grundlage, um sich nach dem Studium für die Facharztausbildung in Allgemeinmedizin zu entscheiden und später als Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit zu übernehmen – und das bei einer gerechten Vergütung.“
    01. Apr. 2025
    Mit der Umsetzung eines Großteils der neuen Regelungen startet die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen am 1. April: Leistungen aus 54 von insgesamt 64 Leistungsgruppen können damit die über 300 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun nur noch anbieten, wenn die Leistungsgruppen ihnen im Feststellungsbescheid zugewiesen worden sind. Die Landesregierung hatte im Dezember 2024 das Krankenhausplanungsverfahren abgeschlossen und den Krankenhäusern ihr zukünftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt. Mittlerweile haben 93 Kliniken aus NRW vor den sieben Verwaltungsgerichten gegen einzelne Entscheidungen in ihrem Leistungsbescheid geklagt. Ende März lagen in 31 von 44 Eilverfahren erstinstanzliche Beschlüsse der Verwaltungsgerichte vor. Fünf Eilverfahren gingen demnach erfolgreich für die Kläger aus, zwei endeten mit einem Teilerfolg der Kliniken. 24 wurden abgelehnt.
    26. Mär. 2025
    Die über 1.000 Ärztinnen, Ärzte und Wissenschaftler an der Universitätsmedizin Mainz benötigen gerade in der Zeit des gewaltigen Umbruchs der UMM in den nächsten vier Jahren eine durchsetzungsstarke Vertretung im Personalrat. „Auf unserer `Liste 2 – Marburger Bund´ stellen sich Ihnen neun Ärztinnen und elf Ärzte zur Wahl“, unterstreicht Dr. med. Sonja Dörr MHBA, MB-Spitzenkandidatin auf der „Liste 2 – Marburger Bund“. „Wir stehen für motivierende Arbeitsbedingungen, einen respektvollen, wertschätzenden Umgang mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für den nötigen Freiraum für Kreativität und das wissenschaftliche Engagement. Wir wollen Krankheit erfolgreich bekämpfen und dabei selbst gesund bleiben."
    26. Mär. 2025
    Ihre Wahlbriefe haben die über 52.000 Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe erhalten. Nun werden bis zum 4. April 2025 die Vorstände und Schlichtungsausschüsse der zwölf Verwaltungsbezirke der Ärztekammer Westfalen-Lippe neu gewählt. In den nächsten vier Jahren möchten wir die besonderen Interessen angestellter und beamteter Ärztinnen und Ärzten in den regionalen Verwaltungsbezirken mitgestalten. Wir treten in allen Bezirken auf gemeinsamen Listen mit Niedergelassenen an. Es ist keine Listenwahl, sondern eine Persönlichkeitswahl. Insbesondere in den Vorständen brauchen wir eine starke Vertretung durch den Marburger Bund. Dafür benötigen unsere Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimmen. Je nach Mitgliederzahl Ihres Verwaltungsbezirkes haben Sie zwischen neun und 15 Stimmen. Warum ist diese Wahl so wichtig?
    25. Mär. 2025
    Pressemitteilung
    Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes konnte sich in ihrer letztwöchigen Sitzung der Bundeskommission nicht auf eine dem öffentlichen Dienst entsprechende Anpassung der Ärztegehälter im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitsverträge (AVR Caritas) einigen. Bezug wurde beim Deutschen Caritasverband bisher auf den für 60.000 Ärztinnen und Ärzte geltenden Tarifvertrag für kommunale Kliniken genommen, wenngleich hier in den Vorjahren oftmals Abstriche gemacht wurden.
    22. Mär. 2025
    Mit einer deutlichen Mahnung an die Politiker der angestrebten Großen Koalition eröffnete soeben der nordrheinische Kammerpräsident Dr. med. Sven Dreyer die 3. Kammerversammlung der neuen Amtsperiode. „Im Wahlkampf haben illegale Migration und innere Sicherheit alle anderen Themen überlagert. Aus meiner Sicht zu Unrecht, denn durch diese thematische Engführung sind viele drängende Probleme etwa im Gesundheitswesen nicht angesprochen und diskutiert worden“, kritisierte Dr. med. Sven Dreyer im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft.
    20. Mär. 2025
    Die 52.000 Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe erhalten in diesen Tagen Ihre Briefwahlunterlagen für die Wahl der neuen Vorstände und Schlichtungsausschüsse in den zwölf Verwaltungsbezirken der Ärztekammer Westfalen-Lippe zugesendet. Bitte zögern Sie nicht und nutzen Sie Ihr Wahlrecht umgehend. Diese regionalen Wahlen sind keine Listenwahlen, sondern Persönlichkeitswahlen. Sie können somit mehreren MB-Ärztinnen und MB-Ärzte auf den gemeinsamen Listen mit Niedergelassenen Ihre Stimmen geben. Je nach der Mitgliederzahl Ihres Verwaltungsbezirkes können Sie zwischen neun und 15 Kandidatinnen und Kandidaten auf einer regionalen Liste jeweils eine Stimme geben.
    20. Mär. 2025
    Wie geht es weiter mit der Krankenhausplanung in NRW? Entscheiden am Ende doch die Gerichte? Nach der Zustellung der Feststellungsbescheide Mitte Dezember an die 328 Kliniken in NRW sind bei den Verwaltungsgerichten Aachen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster mittlerweile 95 Klagen und 28 Eilanträge gegen die Krankenhausplanung des Landes eingegangen. Nachdem u.a. bereits zwei Kliniken in Wesel und Wuppertal vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf scheiterten, wehrten sich nun vier Kliniken vorerst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Damit erlitt die nordrhein-westfälische Landesregierung erstmals eine Niederlage.