(1) Die Kleine Tarifkommission besteht aus
a) dem Vorsitzenden der Kleinen Tarifkommission, der vom Vorstand des Bundesverbandes aus seiner Mitte zu bestellen ist
b) zwei weiteren Kommissionsmitgliedern, unter ihnen mindestens einem Mitarbeiter der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes, die vom Vorstand des Bundesverbandes zu bestellen sind
c) fünfzehn Kommissionsmitgliedern, die von der Hauptversammlung aus den Mitgliedern und Mitarbeitern des Verbandes für die Dauer von vier Jahren zu wählen sind. Die Wahl erfolgt auf einer Hauptversammlung, die nicht den Vorstand wählt.
(2) Die Kleine Tarifkommission wählt
a) mindestens einen Stellvertreter ihres Vorsitzenden aus ihrer Mitte
b) die Vertreter des Verbandes in tariflichen Gremien überverbandlicher Einrichtungen auf Bundesebene
c) die Mitglieder der Verhandlungskommissionen für Tarif- und ihnen vergleichbare Verhandlungen auf Bundesebene
(3) Die Kleine Tarifkommission entscheidet im Rahmen der Zuständigkeiten der Großen Tarifkommission, soweit ihr diese die Entscheidungsbefugnis übertragen hat.
Auf der 144. Hauptversammlung am 2. November 2024 wurden die fünfzehn Kommissionsmitglieder der Kleinen Tarifkommission neu gewählt:
- Klaus-Martin Bauer
- Rainer Linus Beck
- Dr. Claus Beermann
- Sandra Bigge
- Dr. Andreas Botzlar
- Dr. Christine Dierkes
- Dr. Feras El-Hamid
- Dr. Christoph Janke
- Sonja Mathes
- Sylvia Ottmüller
- Dr. Sebastian Roy
- Franziska Schlosser
- Dr. Jonathan Sorge
- Christian Twardy
- Katharina von der Heyde
- Andreas Wagner
- Jürgen A. Weber
- Dr. Thomas Werner
Gemäß der Satzung wurde der 2. Vorsitzende des Bundesverbandes, Dr. Andreas Botzlar, zum Vorsitzenden der Kleinen Tarifkommission sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer und Leiter des Referates Tarifpolitik im Bundesverband, Christian Twardy, und die Vorsitzende des LV Baden-Württemberg Sylvia Ottmüller als weitere Mitglieder der Kleinen Tarifkommission bestellt.