Zudem sprach sich Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis bei der Organspende für die Einführung der Widerspruchlösung aus, um todkranken Menschen auf der Warteliste mit lebensrettenden Organen helfen zu können. In Rheinland-Pfalz seien in diesem Jahr erst 22 Organe verpflanzt worden. „Das ist ein trauriger Tiefpunkt! Dieser Systemwechsel ist dringend nötig“, erklärt Dr. Günther Matheis. Die 80-köpfige Vertreterversammlung - das höchste Gremium der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz - votierte im Anschluss für die Einführung der Widerspruchslösung.
„Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, ist die Widerspruchslösung der richtige Weg“, heißt es im Beschluss. „Aus medizinischer Sicht ist sie eine hilfreiche Lösung, damit Schwerstkranken auf der Warteliste rascher geholfen werden kann und damit weniger Patienten während ihrer Wartelistenzeit sterben. Deshalb sollte die Debatte um die Widerspruchslösung jetzt intensiv geführt und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden.“
Alle bisherigen Bemühungen bringen nicht den Erfolg, „den wir uns aus medizinischer Sicht wirklich wünschen“. Der neue gesetzliche Vorstoß, dass Transplantationsexperten in Krankenhäusern mehr Zeit bekommen und dass Prozesse der Organentnahme besser vergütet werden sollen, sind wichtige Signale in die richtige Richtung, betonte Matheis.
Eine Neuregelung mit Blick auf die Widerspruchslösung kann nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte helfen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich Gedanken darüber machen, ob er Organe spenden möchte oder nicht. Die Widerspruchslösung kann dabei helfen, die Organspende zum Normalfall werden zu lassen.
Die meisten europäischen Staaten haben bereits die Widerspruchsregel: Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern. In all diesen Ländern sind automatisch alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger Organspender - wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Bei dem Thema dringend erforderlicher zusätzlicher Studienplätze für Humanmedizin zeigte sich Dr. Matheis enttäuscht, dass die Landesregierung keine zusätzlichen Studienplätze errichten wolle. „Allenfalls im Zuge der geplanten Einführung einer Landarztquote will man dies wohl in Mainz erwägen.“
Abschließend stimmte die Vertreterversammlung für die im begründeten Einzelfall mögliche ärztliche Fernbehandlung, so wie es der Deutsche Ärztetag im Mai in Erfurt beschlossen hatte. Die Berufsordnung wird entsprechend geändert. „Der Beschluss ist jedoch kein Paradigmenwechsel“, betonte Matheis, „der persönliche Kontakt zwischen Ärzten und Patienten bliebt weiterhin der Goldstandard. Ärzte müssen in den begründeten Ausnahmefällen der Fernbehandlung zur Wahrung der Patientensicherheit eine besondere Sorgfalt walten lassen.“
Schlussendlich positionierte sich die Vertreterversammlung klar in der Debatte um den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches. „Eine Arztpraxis oder eine andere ärztliche Einrichtung muss sachlich über das eigene Leistungsspektrum auch in Bezug auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Deshalb sollte Paragraph 219a des Strafgesetzbuches geändert werden“, erklärte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
„Es muss möglich sein dürfen, betroffenen Frauen in schwierigen persönlichen Situationen sachgerechte Informationen zu geben“, erläuterte Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Hierzu zählt nach Meinung der Landesärztekammer auch, dass Adressen von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sachlich und informativ veröffentlicht werden dürfen - auch auf den eigenen Internetseiten. Dies kann aber nach der derzeitigen Regelung strafbar sein.