Die Gesundheitspolitik setzt für eine hochwertige medizinische Versorgung der Patienten immer stärker auf die Steuerung über Qualitätskriterien. Fortbildung ist ein integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung und eine wichtige Säule der Qualitätssicherung. Denn für eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung sind der Erhalt und die kontinuierliche Aktualisierung der fachärztlichen Qualifikation Voraussetzung. Deshalb sind Ärzte nach ihren Berufsordnungen zur Fortbildung verpflichtet. In § 4 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung heißt es:
„Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.“
Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung für Vertragsärzte und für im Krankenhaus tätige Fachärzte auch im Sozialgesetzbuch (§ 95 d, §137 SGB V) verankert worden. Diese Nachweispflichten regelt für den ambulanten Bereich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und für den stationären Bereich der Gemeinsame Bundesausschuss. So müssen Fachärzte, die in einem zugelassenen (§ 108 SGB V) Krankenhaus tätig sind, alle fünf Jahre nachweisen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Fortbildung nachgekommen sind. Über die Erfüllung der Fortbildungspflicht geben die Qualitätsberichte der Krankenhäuser Auskunft.
Der Marburger Bund setzt sich als Berufsverband und Gewerkschaft der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte für die erforderlichen Rahmenbedingungen ein, unterstützt seine Mitglieder in Fragen der ärztlichen Fortbildung und bietet Fortbildungsveranstaltungen an.
Seit Einführung der Fortbildungszertifizierung haben die Ärztekammern kontinuierlich daran gearbeitet, im Rahmen ihrer Anerkennungsverfahren eine größtmögliche Sicherheit zu erzielen, dass die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen frei von wirtschaftlichen Interessen sind. Unabhängig davon muss aber auch jeweils der einzelne Teilnehmer für sich beurteilen können, welche Bedeutung eine zertifizierte Fortbildungsmaßnahme auf sein ärztliches Entscheidungsverhalten hat. Um diese Beurteilung zu erleichtern, hat der Marburger Bund Prüfkriterien „to go“ entwickelt, die Sie immer dabei haben sollten, wenn es um Ihre Fortbildung geht!
Die „Prüfkriterien to go“ beurteilen die Unabhängigkeit einer Fortbildung anhand vier verschiedener Bereiche:
- Interessenerklärung,
- Methodik/Datengewinnung,
- Evidenz,
- Sprache.
- MB-Prüfkriterien to go(72.4 KB, PDF)
- MB-Prüfkriterien to go (in English)(134.6 KB, PDF)
Die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen ist seit jeher fester Bestandteil der Ordnungen, die sich die verfasste Ärzteschaft selbst gegeben hat. Mit dem im Oktober 2019 beschlossenen Positionspapier haben wir uns zum Ziel gesetzt, unseren Ärztinnen und Ärzten klare und praktikable Kriterien an die Hand zu geben, anhand derer sowohl bei der Ankündigung als auch an der Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme zu erkennen ist, ob es sich um unabhängige Fortbildung handelt. Vorschläge für konkrete Verhaltensmaßnahmen für die aktive und passive Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sollen helfen, die in den letzten Jahren von der Bundesärztekammer und den Ärztekammern ergriffenen Maßnahmen zu unterstützen. Der Auftrag hierzu geht zurück auf einen Beschluss der 127. Hauptversammlung des Marburger Bundes, mit dem die Entwicklung von Prüfkriterien für unabhängige Fortbildung durch den Verband initiiert wurde.
Auf unserem Fach- und Praxisforum 2019 wurden die Positionen und Vorschläge vorgestellt und diskutiert. Viel Anregungen fanden Eingang in die beschlossene Version unseres Positionspapiers.
Mit einem im Mai 2015 beschlossenen Positionspapier hat der Marburger Bund seine Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ärztliche Fortbildung formuliert. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unabhängigen Fortbildung und zur Finanzierung der Fortbildungskosten.
- MB Positionspapier zur ärztlichen Fortbildung (Mai 2015)(55.0 KB, PDF)