• Arbeitszeiten im Krankenhaus regelmäßig kontrollieren

    Pressemitteilung
    134. Hauptversammlung des Marburger Bundes
    10.November 2018
    Der Marburger Bund fordert die Länder auf, die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anzuweisen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht von sich aus verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in einem Beschluss der 134. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft. Es genüge nicht, nur die angezeigten Verstöße zu verfolgen.
    Beschäftigte im Krankenhaus
    Beschäftigte im Krankenhaus

    Die Arbeitsbelastung in den Kliniken steige von Jahr zu Jahr. Die Folge seien Arbeitszeiten, die oft weit über das zulässige Maß hinausgehen. So betrage die tatsächliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden und Dienste bei über 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt mehr als 49 Stunden (MB-Monitor 2017). In einer repräsentativen Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg unter seinen Mitgliedern haben sich deswegen 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen ausgesprochen.

    Beschlüsse der 134. Hauptversammlung