Auch im nächsten Jahr wird in Baden-Württemberg von allen angestellten Mitgliedern ein Standardbeitrag erhoben. Für Berufseinsteiger wird dieser in den ersten sechs Jahren nach Approbation bzw. nach Erhalt der Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO auf Antrag ermäßigt. Niedergelassene, die dem MB aus alter Verbundenheit die Treue halten, zahlen ebenfalls einen verminderten Beitrag. Von nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte sowie Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO wird nur ein Mindestbeitrag erhoben. Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind nach wie vor beitragsfrei.
Hier die Beiträge für 2020, die, soweit ein SEPA-Mandat vorliegt, im März des kommenden Jahres abgebucht werden. Wer noch nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, sollte dies jetzt tun, da dies für den Verband kostengünstiger ist.
Standardbeitrag |
180,00 Euro |
Reduzierte Beiträge: |
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Ärzte in den ersten sechs Jahren nach Approbation/Erhalt der Erlaubnis nach §10 Abs. 1 BÄO (Wenn Sie noch nicht länger als sechs Jahre approbiert sind und uns dies noch nicht mitgeteilt haben, rufen Sie uns an, damit Sie von der Beitragsreduzierung profitieren!) |
144,00 Euro |
Niedergelassene Ärzte |
144,00 Euro |
Nicht berufstätige Ärzte; |
48,00 Euro |
Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung |
Beitragsfrei |
Beim Beitritt während des Jahres wird für abgelaufene Monate kein Beitrag erhoben.
- SEPA-Mandat.pdf(102.5 KB, PDF)