Das Landesprüfungsamt (LPA) für Medizin und Pharmazie hat die Regularien zum Sprachnachweis für PJ Tertiale im Rahmen des Medizinstudiums im Ausland verschärft.
Deshalb hat der Marburger Bund Baden-Württemberg auf der Vertreterversammlung (VV) der Landesärztekammer Baden-Württemberg einen Antrag zur Rücknahme der verschärften Regularien gestellt. Dieser wurde angenommen und das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie wird nun aufgefordert, die verschärften Regularien für Sprachnachweise bei Auslands-Tertialen im Praktischen Jahr zurückzunehmen sowie diese Neuregelungen zukünftig auch nicht auf Famulaturen anzuwenden.
Unterstützt wurde der Antrag durch eine Power-Umfrage unter den studentischen Mitgliedern des Marburger Bundes Baden-Württemberg. Über 300 Medizinstudierende aus Baden-Württemberg haben daran teilgenommen. Ergebnis: 2/3 der Befragten halten die Neuregelung zu den Sprachnachweisen für eher nicht für sinnvoll. Erschreckend ist weiter, dass nur 1/3 der Studierenden von der Regelung überhaupt wusste.
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Die Landesärztekammer unterstützt die Forderung, die Arbeitszeit im Krankenhaus wieder zum Jahres-Schwerpunktthema der Gewerbeaufsicht zu machen. Es ist zwingend nötig, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anweist, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern – und zwar von sich aus - regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Verstöße nach §§ 22,23 Arbeitszeitgesetz zu ahnden. Ein Verfolgen nur von angezeigten Verstößen genügt nicht, so die Antragssteller des Landesverbandes.
Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sollen mit sofortiger Wirkung entsprechend dem TV-Ärzte bzw. TV-Ärzte/VKA vergütet werden, denn die Vergütungsentwicklung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst bleibt seit Jahren hinter der der Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern zurück. Damit ist eine Tätigkeit in diesem Bereich immer unattraktiver geworden. Offene Stellen sind kaum noch zu besetzen. Vakante Stellen können zum Teil über Jahre nicht besetzt werden. Dies ist nach Auffassung des Marburger Bund Landesverbandes ein wichtiger Schritt, die Attraktivität dieses Bereiches zu stärken und seiner Bedeutung gerecht zu werden.
Ebenso wurde der Antrag befürwortet, Ärztinnen und Ärzte von Verwaltungstätigkeiten entlasten, so dass es den Kolleginnen und Kollegen wieder möglich ist, sich auf ihre ärztlichen Aufgaben bei der direkten oder unmittelbaren Patientenversorgung zu konzentrieren.
Außerdem folgte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer dem Antrag, die Studienplatzkapazitäten im Fach Medizin deutlich, mindestens jedoch um 10 % zu erhöhen, um die Kapazitäten dem steigendem Bedarf anzupassen und ein Ausweichen auf andere Ausbildungseinrichtungen als staatliche Hochschulen zu verhindern.
Die große Diskrepanz zwischen der Bewerberzahl und den vorhandenen Medizinstudienplätzen halten die Antragssteller versorgungspolitisch für höchst problematisch. Dazu muss eine neue Methode zur Berechnung geeigneter Kapazitäten entwickelt werden, die sowohl versorgungspolitische Engpässe als auch das Grundrecht der Bewerber auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 3 Grundgesetz berücksichtigt. Unterfüttert werden muss dieses neue Kapazitätsrecht durch die Festlegung einer ausreichenden Finanzierung.
Alle Beschlüsse der 9. VV der Landesärztekammer Baden-Württemberg finden Sie in Kürze im Volltext unter: http://www.aerztekammer-bw.de/news/2018/2018-11/vv-laek