• Marburger Bund Hessen beklagt fehlendes Bekenntnis zur Verbesserung von Forschung und Lehre

    Pressemitteilung
    Trennungsrechnung
    31.Mai 2017
    Das Geld muss dort ankommen, wo es hingehört.

    Nach der erfolgten Einigung zwischen dem Land Hessen und der Rhönklinikum AG über die Trennungsrechnung vermisst der Marburger Bund Hessen ein klares Bekenntnis, dass die aufgestockten Mittel von 15 Millionen Euro jährlich, die Bedingungen in Wissenschaft, Forschung und Lehre verbessern sollen.

    Vor allem fehlt  jegliche Aussage, wie die bestehenden Zeitkonflikte der wissenschaftlich tätigen Ärztinnen und Ärzte am UKGM zwischen den Aufgaben in Forschung und Lehre mit denen aus der Patientenversorgung zu lösen sind.

    Bereits im Jahr 2015 hat eine Umfrage des Marburger Bundes zu den Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken ergeben, dass  Forschung und Lehre meist nicht in der vorgesehen Dienstzeit möglich ist, sondern oft in der „Freizeit“ bei unbezahlten Überstunden erfolgt. Zudem beklagen die Ärztinnen und Ärzte eine zunehmende Arbeitsverdichtung und unbesetzte Stellen. Gleichzeitig beschweren sich Medizinstudierende über Defizite in ihrer Ausbildung, die im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen der Ärzte stehen.

    Der Marburger Bund Hessen fordert daher, dass die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich die Bedingungen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre verbessern. Ärztinnen und Ärzte am UKGM brauchen mehr Zeit für die Krankenversorgung undfürForschung und Lehre. Das kommt neben der besseren Ausbildung künftiger Ärztinnen und Ärzte und dem wissenschaftlichen Fortschritt auch der Patientenversorgung zu Gute. Weniger überlastetes Personal hat dann auch mehr Zeit für eine gute und zugewandte Patientenbehandlung.

    Zudem ist der im Gesamtpaket zwischen Land und Rhön enthaltene Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen weitgehend wertlos, da diese Mitarbeiter überwiegend befristete Arbeitsverträge haben. Der Marburger Bund fordert daher bereits seit längerem eine Entfristungsquote von 40 Prozent für das wissenschaftliche ärztliche Personal. Auch Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken brauchen verlässliche Karriereplanungen.