Tarifabschluss
20.Dezember
2017
- Die Wochenarbeitszeit reduziert sich von 40 Stunden auf 39,5 Stunden (bei gleichem Gehalt).
- Teilzeitbeschäftigte erhalten das Recht, bei ihrer bisherigen Stundenzahl zu bleiben (mit Gehaltserhöhung) oder bei gleichem Gehalt ihre Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren.
- Der Überstundenzuschlag erhöht sich von 15 % auf 25 %.
- Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich von 15 % auf 25 % (auch im Bereitschaftsdienst).
- Der Samstagszuschlag (13 bis 21 h) erhöht sich von 0,64 Euro auf 25 %.
- Die Wechselschichtzulage erhöht sich um 20,- Euro, die Schichtzulage um 5,- Euro.
- Bei Übernahme ungeplanter Dienste („Holen aus dem Frei") wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % gezahlt.
- Für je 144 Stunden Nachtarbeit wird jeweils ein Tag Zusatzurlaub gewährt (rollierend).
- Für die Vorbereitung auf eine Facharztprüfung oder Prüfung für eine Zusatzbezeichnung werden 2 Tage Arbeitsbefreiung gewährt.
- Die Arbeitnehmerhaftung gilt nicht mehr bei grober Fahrlässigkeit, sondern nur im Falle von Vorsatz.
- Die zum 1. Mai 2018 fällige Tarifsteigerung wird auf den 1. Januar 2018 vorgezogen.
- Die bisherige Regelung zum Arbeitgeberzuschuss bei einer Entgeltumwandlung wird tariflich abgesichert. Ein Zuschuss ist alternativ auch im Rahmen einer Höherversorgung bei einem ärztlichen Versorgungswerk möglich.
Wir danken den Mitgliedern der Tarifkommission und allen MB-Mitgliedern, die sich aktiv in den Prozess eingebunden haben. Der Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend nur für Mitglieder des Marburger Bundes. Mitglieder des Marburger Bundes können den Tarifvertrag ab Mitte Januar unter infos@mbhessen.de anfordern.
Tariferfolge sind nur möglich, wenn möglichst viele Ärztinnen und Ärzte Mitglied im Marburger Bund sind. Bitte werben Sie daher Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied in Europas größtem Ärzteverband sind, für eine Mitgliedschaft und sichern sich zugleich eine Werbeprämie in Höhe von 26,- Euro: Mitglied werden