Daher sei auch die rasche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen nötig, die mit dem Landesausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz nun in Kraft getreten sind. Schließlich sind die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern von zentraler Bedeutung. Deshalb ist es richtig, diese mit besseren Arbeitsbedingungen wie beispielsweise tatsächlichen Freistellungen zu unterstützen und den Krankenhäusern herfür auch eine angemessene Finanzierung zur Verfügung zu stellen.
Für den Ärztekammer-Präsidenten ist deshalb auch klar: „In den Kliniken muss es zu einem Paradigmenwechsel kommen, damit die Aufgaben so wahrgenommen werden können wie der Gesetzgeber und auch die ärztlichen Körperschaften dies wünschen.“ Geschehe dies nicht, dann „laufen auch diese Lösungsansätze zur Förderung der Organspende ins Leere“, betont Dr. Günther Matheis. Kliniken, die der neuen Regelung nicht nachkommen, müssten auch mit Sanktionen rechnen.
Um die Organspende zu fördern, ist aber auch ein Systemwechsel hin zu einer Widerspruchslösung ein richtiger und notwendiger Schritt. Matheis: „Ich finde, es ist Zeit, darüber offen und ehrlich zu reden und für eine transparente Debatte über die Organspende und die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung bereit zu sein.“
Aus medizinischer Sicht wäre die Widerspruchslösung ein wichtiger Schritt, damit Schwerstkranken auf der Warteliste rascher geholfen werden kann und damit weniger Patienten sterben während sie auf ein lebensrettendes Organ warten.