Die VKA sei nicht bereit gewesen, wesentliche Grundbedingungen für eine Einigung zu erfüllen. „Unsere Mitglieder werden sich nicht mit unbrauchbaren Formulierungen zufrieden geben, wenn es um die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages geht. Wir verlangen eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die die Möglichkeiten aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz vollständig ausschöpft“, sagte Henke. In dieser Frage treffe die Haltung der Arbeitgeber einen sehr empfindlichen Nerv: „Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wie weit unser Vertretungsanspruch als Ärztegewerkschaft reicht“, bekräftigte der MB-Bundesvorsitzende. Natürlich werde der Marburger Bund auch weiterhin die tarifvertragliche Gleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst reklamieren.
Der Marburger Bund werde nun Schritt für Schritt Vorbereitungen treffen, um in kommunalen Krankenhäusern Arbeitskampfmaßnahmen der Ärztinnen und Ärzte durchführen zu können. „Ab sofort sind Warnstreiks möglich. Wir bereiten gleichzeitig die Urabstimmung unter unseren Mitgliedern vor. Über den Umfang der Auseinandersetzung werden wir dann zu gegebener Zeit entscheiden. Auf jeden Fall wird es genügend Notdienstvereinbarungen geben“, kündigte Henke an.
In der Tarifrunde 2019 fordert der Marburger Bund eine Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei ist die Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt ist. Der Marburger Bund fordert daher, dass die Anordnung von Bereitschaftsdienst zukünftig nur dann zulässig ist, wenn die Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen will den Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen “dienstlich veranlasster“ und vorgeblich nicht dienstlich veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden.
Gänzlich unerwähnt bleibt in dem Angebot der VKA die vom Marburger Bund geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie Wochenenden pro Monat will die VKA ebenfalls nicht zugestehen. Stattdessen stellt sie eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im Jahr „ab Samstag 10 Uhr“ in Aussicht.
Auch die angebotene Gehaltserhöhung, die bei einer Gesamtlaufzeit von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent für 2019 und 0,83 Prozent für 2020 betragen soll, trägt zum Eindruck der Provokation bei. Der Marburger Bund fordert 5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr.