Bereits im März 2018 hatte auf der Delegiertenversammlung (DV) das Präsidium, auf Initiative des Marburger Bundes, einen Antrag gestellt, die Zusatzweiterbildung (ZWB) Akut- und Notfallmedizin im Krankenhaus zu beschließen. Das ist damals aber an den Mehrheitsverhältnissen in der DV gescheitert, die niedergelassenen Ärzte hatten eine Rücknahme des Antrags von der Tagesordnung beschlossen.
Am heutigen Samstag ist der Antrag angenommen worden, nachdem der Weiterbildungsausschuss als auch das Präsidium sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt hatten.
Der Hintergrund, nun endlich auch in Hessen die ZWB einzuführen, ergibt sich zum einen aus der klinischen Notwendigkeit und zum anderen aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vom 19.04.2018 zu einem gestuften System der Notfallversorgung in Krankenhäusern: Im Kapitel: Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals wird die Leitung einer klinischen Notaufnahme durch einen Arzt mit dieser ZWB gefordert.
Das Hessische Sozialministerium hat zum Ende des Jahres 2018 für alle hessischen Krankenhäuser die Stufeneinteilungskriterien gemäß dem GBA Beschluss abgefragt und wird nach Prüfung Zulassungsbescheide zur Notfallversorgung neu vergeben. „Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass die ZWB nun auch in Hessen eingeführt ist“, sagt Dr. Susanne Johna, Landesverbandsvorsitzende des MB Hessen.
ZWB Akut- und Notfallmedizin in Hessen eingeführt
Pressemitteilung
Endlich auch in Hessen: Die Ärztekammer beschließt die Zusatzweiterbildung Akut- und Notfallmedizin.
23.März
2019
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