Denn laut eines Schreibens des gesamten Hochschul-Präsidiums, in welchem eine Ressortzuständigkeit der Vizepräsidentin für Wirtschaftsverfügung und Administration, Andrea Aulkemeyer, besteht, erfolgt die „Poolbeteiligung der an der MHH angestellten. Ärztinnen und Ärzte … weiterhin nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 TV-Ärzte bzw. § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 41 Nr. 2 TV-L.“ Erstmals wird damit bei der Berechnung der Poolbeteiligung der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) zugrunde gelegt.
Bernd Haubitz, Marburger-Bund-Mitglied und seit Jahrzehnten aktiv in den MHH-Gremien, erläutert: „Beim Ärztestreik 2006 habe ich mit anderen dafür gekämpft, die Poolbeteiligung mit in den Ärzte-Tarifvertrag aufzunehmen. Nach 13 Jahren setzt die MHH nun den Tarifvertrag komplett um!“
Unterstützt hat den Vorstoß die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker. Sie gehört ebenso wie die Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Sabine Johannsen, dem MHH-Hochschulrat an. Mit Nachdruck setzte sich Wenker auf der Sitzung des MHH-Hochschulrates am 6. März 2019 für die Interessen der nachgeordneten Ärzte der MHH ein und konnte damit entstandene Unklarheiten aus dem Weg räumen.