„Der Unmut über die Haltung der kommunalen Arbeitgeber ist groß. Die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern haben sich ihren eigenständigen Tarifvertrag vor 13 Jahren hart erkämpft und werden diese Errungenschaft nicht wieder preisgeben. Die Vorschläge der VKA wirken wie falsches Spiel. Mit unwürdigen Tricks und fadenscheinigen Formalien bringt die VKA die kommunalen Kliniken in große Schwierigkeiten. Das schadet einem vertrauensvollen Miteinander in den Häusern“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
In drei Verhandlungsrunden seit Januar dieses Jahres hatte der Marburger Bund versucht, mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu einer Einigung zu kommen. Dabei spielte die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages eine zentrale Rolle. Mit anderen großen Krankenhausarbeitgebern hat der MB bereits entsprechende Vereinbarungen geschlossen, zuletzt in der vergangenen Woche im Rahmen einer Tarifeinigung mit dem Helios-Krankenhauskonzern. Auch mit der Gewerkschaft ver.di gibt es eine Grundsatzvereinbarung über ein gemeinsames Vorgehen, das beide Gewerkschaften im Dezember 2017 verabredet haben. Trotzdem weigert sich die VKA, eine rechtsverbindliche tarifvertragliche Vereinbarung zu unterschreiben, durch die eine Verdrängung des Ärztetarifvertrages ausgeschlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Option ausdrücklich als Bedingung für die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes postuliert.
Auch die übrigen Forderungen der Ärztinnen und Ärzte stoßen bei den kommunalen Arbeitgebern weitgehend auf taube Ohren. Weder in der Gehaltsfrage noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereitschaftsdienst wollte die VKA den Ärzten entgegenkommen. „Unsere Mitglieder betrachten das Angebot der VKA als offenen Affront und Ausdruck geringer Wertschätzung ärztlicher Arbeit“, so Henke. Am Beispiel der vom Marburger Bund geforderten manipulationsfreien automatisierten Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für Bereitschaftsdienst werde deutlich, wie die VKA den Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Kliniken begegne. „Die Arbeitgeber lehnen eine Pflicht zur elektronischen Erfassung ab und weigern sich, pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit wirksam entgegenzutreten. Stattdessen beharren sie auf Ausnahmeregelungen, die den Grundsatz, dass Anwesenheitszeit als Arbeitszeit anzusehen ist, in sein Gegenteil verkehren würden“, kritisierte der MB-Vorsitzende.