„Ich freue mich, dass wir die Landarztquote nun als erstes Bundesland in die Tat umsetzen. Die Bürger verlassen sich zu Recht auch zukünftig auf eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung“, betont Karl-Josef Laumann. Denn klar sei: „Hausärzte sind die Basis und das Herz jeder medizinischen Versorgung! Und das muss auch in Zukunft so sein. Diese Herausforderung gehen wir unter anderem mit der Landarztquote an“
Demgegenüber gehen jedes Jahr deutlich über 400 Hausärzte in den Ruhestand. Alleine im Jahr 2018 waren es 508 im Vergleich zu 255 neuen allgemeinmedizinischen Facharztanerkennungen in diesem Zeitraum. Im Rahmen der Landarztquote werden 7,6 Prozent der an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes verfügbaren Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der einschlägigen Weiterbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist von den Betroffenen eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro an das Land zu leisten.
„Wir zwingen niemanden aufs Land. Doch diejenigen, die sich vorstellen können, als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region tätig zu werden, sollen eine Chance auf einen Medizinstudienplatz bekommen“, so Laumann. „Auch ohne Spitzenabitur, aber mit einer entsprechenden Motivation für die gesundheitlichen Belange der Menschen auf dem Land. Ein guter Hausarzt muss nicht nur fachlich qualifiziert sein, er muss auch Empathie und Sozialkompetenz als Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs mitbringen.“
Eine Bewerbung ist bis zum 30. April 2019 unter www.landarztgesetz.nrw möglich. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeiten mit 40 Prozent gewichtet. Im Rahmen der zweiten Stufe finden im Juni strukturierte Auswahlgespräche statt, in denen u.a. Empathie und Sozialkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber gewichtet werden. Die Details regelt eine Rechtsverordnung zum Landarztgesetz, die im Februar dieses Jahres erlassen wurde.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter www.landarztgesetz.nrw sowie unter www.lzg.nrw.de. Für weitere Fragen steht Interessierten die folgende Servicenummer zur Verfügung: 0234 / 91535 5555