• Marburger Bund fühlt sich durch EuGH-Urteil gestärkt

    Pressemitteilung
    Rudolf Henke: "Umgang mit ärztlicher Arbeitszeit muss sich grundlegend ändern"
    14.Mai 2019
    „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt uns in den aktuellen Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern den Rücken. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur objektiven und verlässlichen Erfassung der Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern kann dabei nur ein erster Schritt sein. Wir wollen, dass sich der Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit grundlegend ändert und Höchstarbeitszeitgrenzen nicht länger von den Kliniken missachtet werden“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, den heutigen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur systematischen Arbeitszeiterfassung.

    Mit der Präzisierung der bereits bestehenden Rechtsgrundlagen weise der EuGH implizit auf Rechtsverstöße hin, die von den Mitgliedstaaten schon längst hätten erkannt und geahndet werden müssen. „Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung, ohne dass die Aufsichtsbehörden diesem Missstand im erforderlichen Umfang begegnen“, kritisierte Henke.

    In den aktuellen Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fordere der Marburger Bund auch deshalb eine manipulationsfreie, automatisierte Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für die Anordnung von Bereitschaftsdiensten der Ärzte. Die Realität in den Krankenhäusern sei vielfach geprägt von unsystematischen, teilweise noch händischen Erfassungen sowie pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Die erfassten Arbeitszeiten würden im Nachgang ‚passend gemacht‘ und Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht berücksichtigt.

    „Auch morgen bei dem bayernweiten Warnstreik werden unsere Mitglieder aus den kommunalen Kliniken klar zum Ausdruck bringen, dass sich jetzt endlich etwas ändern muss. Anwesenheit im Krankenhaus ist Arbeitszeit – dieser Grundsatz darf nicht länger in Frage gestellt werden“, bekräftigte Henke.