Rechtssichere Tarifsicherung: Verbindliche Zusage, eine Verdrängung der Tarifverträge für Ärzte des Marburger Bundes auszuschließen.
Verlässliche Dienstplanung: Dienstpläne müssen einen Monat im Voraus erstellt werden, ansonsten gibt es finanzielle Sanktionen in Höhe von plus zehn Prozent bei kurzfristigen Arbeitsaufnahmen.
Begrenzung der Bereitschaftsdienste: Ab 1.1.2020 haben Klinikärzte Anspruch auf zwei arbeitsfreie Wochenenden pro Monat im Durchschnitt eines halben Jahres. Für jeder Wochenenddienst darüber hinaus, gibt es einen Zuschlag von je zehn Punkten. Das Wochenende beginnt am Freitag um 21 Uhr und endet am Montag um 5 Uhr. Zusätzliche Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Nicht gewährte freie Wochenende müssen in Halbjahresfrist zusätzlich nachgeholt werden.
Manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung: Grundregel: Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit. Ab 1. Juli 2019 vollständige elektronische oder andere ebenso gute Verfahren zur Erfassung der Arbeitszeit.
Erhöhte Vergütung: in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent, geltend rückwirkend bis Anfang 2019, Laufzeit 33 Monate. Im Einzelnen: 1.1.2019: plus 2,5 Prozent; 1.1.2020: plus zwei Prozent, 1.1.2021 plus zwei Prozent.
Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst: Nach siebenjähriger Blockade wird es spätestens bis Ende Oktober separate Tarifverhandlungen zwischen VKA und Marburger Bund geben.