Wie kooperiert die Kammer mit den Medizinischen Fakultäten? Wie schützt sie die Freiberuflichkeit in allen Feldern ärztlicher Arbeit? Wie gestaltet sie die Fachsprachprüfungen für ausländische Kolleginnen und Kollegen? Nach welchen Regeln richten sich die Leistungen zur Rehabilitation und zur Altersversorgung ihrer Mitglieder? Was rät sie der Politik in Kommunen, Land und Bund, in Räten, Regierungen und Parlamenten für die Gestaltung der Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Europa und der Welt?
Mehr als 62.000 Entscheiderinnen und Entscheider
Alle diese Fragen stehen zur Entscheidung, wenn über 62.000 nordrheinische Kolleginnen und Kollegen vom 24. Mai bis 28. Juni 2019 zur Stimmabgabe bei der Kammerwahl 2019 aufgerufen sind. Sie haben die Möglichkeit, eine Stimme für die Wahl zur Kammerversammlung und eine Stimme für die Wahl des jeweiligen Kreisstellenvorstands abzugeben.
Dieses Votum bestimmt den Kurs der Kammer bis 2024. Denn die 121 gewählten Mitglieder der Kammerversammlung entscheiden über die Präsidentschaft, den Vorstand und die Gremien der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Die Kreisstellenvorstände gestalten die Arbeit vor Ort und beraten den Kammervorstand.
Wir leben in Zeiten raschen Wandels, der unsere Berufstätigkeit vielfältig berührt. Das gilt für den Einfluss kommerzieller Interessen wie die der Krankenkassen auf die gesundheitliche Versorgung unserer Patienten. Das gilt für den rasanten medizinischen und technischen Fortschritt, der ständige Fortbildung und Qualitätssicherung verlangt und immer wieder komplizierte ethische Fragen aufwirft. Das gilt für die Digitalisierung, die Chancen und Risiken birgt, vor allem aber die bewusste und gut reflektierte ärztliche Mitgestaltung verlangt. Das gilt für die Entwicklung der ärztlichen Ausbildung mit vielen Herausforderungen an Studierende und Ärzteschaft.
Fachliche Kompetenz statt staatlicher Steuerung
Den meisten Aufgaben können wir fachkompetenter, effektiver und mit besserem Schutz für unsere Patienten gerecht werden, als der Staat dies könnte. Das ist die eigentliche Begründung für die Entscheidung zugunsten einer Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft aller Ärztinnen und Ärzte und gegen eine staatliche Direktsteuerung des Gesundheitswesens. Unsere Kammer wird diese Aufgaben nur behalten, wenn wir sie effektiv und effizient erfüllen.
Wir lassen politisches Gespür ebenso erkennen wie einen Sinn für das Gemeinwohl. Mitglieder des Marburger Bundes (MB) übernehmen seit Jahrzehnten Aufgaben in der Ärztekammer, wirken mit und gestalten. Der Marburger Bund hat diese Arbeit immer gefördert. Im MB betrachten wir es als unsere Aufgabe, die besonderen Interessen unserer angestellten und beamteten Mitglieder in der Ärztekammer zur Geltung zu bringen. Das sind über 70 Prozent der berufstätigen Kolleginnen und Kollegen. Es muss ein faires Verhältnis geben zwischen angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzten einerseits und selbstständig niedergelassenen KollegInnen andererseits.
Deshalb lade ich alle nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte herzlich ein, sich im Mai und Juni an der Ärztekammerwahl 2019 zu beteiligen. Sorgen Sie bitte für eine repräsentative Zusammensetzung Ihrer neuen Kammerversammlung und der Kreisstellen. Helfen Sie mit, dass insbesondere die jüngere Generation ihren Stellenwert in den Gremien der Ärzteschaft noch besser findet als in der endenden Wahlperiode.
Nutzen Sie bitte unbedingt Ihr Wahlrecht! Geben Sie Ihre Stimme vor allem rechtzeitig ab: Wahlfrist ist der 28. Juni 2019.