Die Ärztekammer Nordrhein arbeitet auf rechtlicher Grundlage des Heilberufsgesetzes des Landes NRW. Der Gesetzgeber hat der Ärzteschaft mit der Institution Ärztekammer das Privileg gegeben, ihre professionellen und ethischen Angelegenheiten als Freiberufler in Selbstverwaltung gestalten zu können.
Die Ärztekammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, deren Selbstverwaltungsorgane durch Wahlen demokratisch legitimiert sind. Gut 250 Mitarbeiter sind in der Hauptstelle in Düsseldorf und in den 27 regionalen Kreis- und Bezirksstellen der Ärztekammer Nordrhein tätig.
Über 1.800 Ärztinnen und Ärzte engagieren sich zudem ehrenamtlich in allen Ausschüssen und Kommissionen, in regionalen Strukturen, bei Facharztprüfungen oder als Experte in der Gutachterkommission. Das ist ein Zeugnis einer lebendigen und moderne Selbstverwaltung.
Die Idee dieser Selbstverwaltung beruht auf der Maxime der Subsidiarität: Warum soll der Staat sich einmischen, wenn ein Berufsstand seine Angelegenheiten selbst fachlich besser einschätzen und sachgerechter regeln kann? Selbstverantwortung steht damit vor staatlichem Handeln. Das ist ein Privileg, das nur wenige freie Berufe genießen können.
Kernaufgaben der Ärztekammer Nordrhein:
- die gemeinwohlorientierte Vertretung der beruflichen Belange der Ärzteschaft gegenüber der Politik, dem Landesparlament, den Parteien, der Landesregierung und den Medien.
- die Gewährleistung einer strukturierten und qualitätsgesicherten Weiterbildung der Ärzteschaft und die Durchführung der Weiterbildungsprüfungen. Die von der Kammer beschlossene und überwachte Weiterbildungsordnung regelt alles von den Inhalten bis zum Erwerb des Facharztes.
- die kontinuierliche Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz durch Vorgaben und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung (Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung).
- die Sicherung einer zukunftsfesten und verlässlichen berufsständischen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Ärztinnen und Ärzte.
- die Konkretisierung der ethischen Standards und des daraus folgenden beruflichen Verhaltens in der Berufsordnung.
- die Beteiligung an der Krankenhausplanung der Landesregierung und den Landesgesundheitskonferenzen.
- die Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung.
- die sachkundige Beratung und Erarbeitung von Stellungnahmen oder Fachgutachten für Regierung, Parlament und Behörden.
- die Benennung von Sachverständigen.
- die Schlichtung bei Streitigkeiten und objektive Klärung von ärztlichen Behandlungsfehlervorwürfen durch die unabhängige Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler.
- die Bürgerberatung und Förderung der Prävention.