"Alle Kandidaturen sind ein erster Schritt zum gemeinsamen Erfolg. Mit möglichst vielen Kandidaten können wir unsere Wählerschaft besser aktivieren", unterstreicht Gehle.
Auch bei dieser Kammerwahl entscheidet die Stimmabgabe der Krankenhausärzte über die Verteilung der Kräfte. „Wir möchten, dass die angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte entsprechend ihrer tatsächlichen Zahl an Kammermitgliedern künftig in der Kammerversammlung und den sonstigen Gremien der ÄKWL fair abgebildet sind. Das ist leider bisher nicht der Fall“, bilanziert Gehle.
„Unsere Ärztekammer Westfalen-Lippe lebt vom Engagement ihrer Mitglieder“, betonte Dr. Hans-Albert Gehle. „Das müssen wir angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Monaten gemeinsam verstärken. Das es notwendig ist, zeigt der Blick auf die Mitgliederzahlen: In Westfalen-Lippe wurden Ende 2018 insgesamt 10.260 Ärztinnen und Ärzte als Niedergelassene registriert. „Mit einem Mitgliederanteil von 29 Prozent erlangten sie aber im Jahr 2014 bei der letzten Wahl für die jetzt endenden Legislaturperiode der Kammerversammlung 63 der 121 Mandate.“
Die mit 71 Prozent überwiegende Mehrzahl der 26.168 berufstätigen angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer kam auf 58 Mandate, die Stimmen entfielen auf den Marburger Bund und die Liste der Chefärzte zusammen. „Das können wir bei der anstehenden Wahl nur ändern, wenn es uns gemeinsam gelingt, die Wahlbeteiligung bei den angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte deutlich zu steigern.“ Dies wird insbesondere für die anstehende neuen Krankenhausplanung in NRW bedeutsam sein. Lesen Sie hierzu den Kommentar von Dr.med. Hans-Albert Gehle auf der Seite 11.
Die über 45.250 Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Westfalen-Lippe sind ab Anfang September 2019 aufgerufen, sich an der Briefwahl zu beteiligen. Wahlfrist wird der 9. Oktober sein.