• Update zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung im TV-Ärzte/VKA

    Die Tarifeinigung mit der VKA für die Ärztinnen und Ärzte in den tarifgebundenen kommunalen Krankenhäusern sieht vor, dass die Arbeitszeiten durch die Arbeitgeber so erfasst werden müssen, dass die gesamte Anwesenheitszeit im Krankenhaus dokumentiert ist.

    Diese Regelung tritt nach erfolgter Redaktion des Tarifabschlusses und Unterschrift beider Parteien - gegebenenfalls dann rückwirkend - zum 1. Juli 2019 in Kraft. Dabei ist vereinbart, dass grundsätzlich die gesamte Anwesenheitszeit im Krankenhaus als Arbeitszeit gilt. Die Ausnahmen von dieser Regel sind klar festgelegt.

    Ausnahmen vom Grundsatz „Anwesenheit ist Arbeit“

    Von dem beschriebenen Grundsatz, dass jede Anwesenheit in der Klinik als Arbeitszeit gilt, gibt es drei Ausnahmen:

    1. Es handelt sich um eine tatsächlich gewährte Pause.
    2. Es handelt sich um eine Nebentätigkeit, die nicht Dienstaufgabe ist (anders als z.B. Unterrichtserteilung).
    3. Es handelt sich um eine private Tätigkeit.

    Ob solche Ausnahmen vorliegen, unterliegt der vollen Beweislast der Arbeitgeber. Die bloße Behauptung des Arbeitgebers, es habe keine Arbeitsleistung oder eine Pause vorgelegen, reicht nicht aus.

    Die Arbeitgeber sind nach der Tarifeinigung verpflichtet, die Arbeitszeiten elektronisch oder auf andere Art, die die gleiche Genauigkeit sicherstellt, zu erfassen.

    Wir empfehlen vorsorglich, die Anwesenheitszeiten am Arbeitsplatz (einschließlich der Zeiten einer Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft nebst eventuell notwendigen Wegezeiten) ebenso wie die Zeiten tatsächlich gewährter Ruhepausen zu dokumentieren. Ärztinnen und Ärzte können ihre Anwesenheitszeiten zur Kontrolle auch händisch nachhalten, rein vorsorglich sollte man sich diese Aufzeichnungen durch einen Kollegen abzeichnen lassen.

    Natürlich kann auch weiterhin die App MB-Echtzeit genutzt werden (leider mit Funktionseinschränkungen bei bestimmten Kombinationen von iOS und iPhone in der iOS- Variante). Eine ebenfalls elektronische Erfassung ist beispielsweise mit der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellten App „einfacherfasst“ möglich. Der Marburger Bund arbeitet bereits an einer Neuauflage seiner Echtzeit-App mit deutlich größerem Funktionsumfang.