Integrierte Notfallzentren (INZ) seien dann sinnvoll, wenn dadurch keine neuen Schnittstellen zu bestehenden Versorgungsbereichen geschaffen würden. Bewährte Strukturen der Kooperation zwischen Krankenhäusern und Notdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten nicht in Frage gestellt werden. „Wir unterstützen den Gedanken einer integrierten Notfallversorgung nachdrücklich. Wir haben aber Zweifel daran, dass es dafür neuer räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Einrichtungen wie der INZ bedarf. An Sektorengrenzen mangelt es uns im Gesundheitswesen wahrlich nicht. Neue Grenzziehungen in der Versorgung sind daher alles andere als sinnvoll“, betonte Johna.
Es drohe ein Kompetenzwirrwarr zwischen den Ländern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wenn die Verantwortung für die ambulante ärztliche Notfallversorgung in neue Hände gelegt werde. „Wenn das Konzept umgesetzt würde, käme es zumindest in den nächsten zwei Jahren zu gar keinen Veränderungen in den Notaufnahmen. Schließlich müsste erst das Gesetz verabschiedet werden. Danach hätte der G-BA zehn Monate Zeit, um die personelle und strukturelle Ausgestaltung zu definieren. Erst davon abhängig könnten die Länder die Standorte für die Integrierten Notfallzentren festlegen. Für die dann notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen KV und Krankenhaus sind weitere sechs Monate veranschlagt. Alternativ könnte man bereits jetzt ein ärztliches Konzept umsetzen, das mit erheblich geringerem organisatorischen Aufwand zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen würde“, sagte Johna.
Der Marburger Bund (MB) hatte bereits im Mai 2017 Eckpunkte für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung vorgelegt. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitete der MB im September 2017 ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive, das Wege zu einer Neuordnung aufzeigt. Wichtige Ansatzpunkte sind die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Vertrags- und Krankenhausärzten und eine Ersteinschätzung von Notfallpatienten auf der Grundlage eines einheitlichen standardisierten Systems. Zu diesen beiden Aspekten haben MB und KBV inzwischen Gütekriterien entwickelt, die notwendige Strukturen und Abläufe zentraler Anlaufstellen und Anforderungen an eine standardisierte Ersteinschätzung von Notfallpatienten definieren.
Johna: Gesetzgeber darf keine neuen Hürden errichten
Pressemitteilung
Reform der Notfallversorgung
23.Juli
2019
Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes