• Wo faire Standards des TV-Ärzte meist noch fehlen

    Wir beraten angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ
    25.Juli 2019
    Von Dr. med. Andreas Knust, Birgit Menge und Gerfried Lothar Strom
    In der ambulanten Medizin vollzieht sich ein beispielloser Wandel. Die Zahl selbstständig Niedergelassener in der ambulanten Versorgung sinkt kontinuierlich, gleichzeitig steigt die Zahl der in Praxen und MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzte rapide an, zum überwiegenden Teil arbeiten sie in Teilzeit.Die Attraktivität des Angestelltenstatus nimmt zu. Jahr für Jahr steigt die Zahl angestellter Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung, derzeit um zehn Prozent. 2007 waren es bundesweit 5.600 Ärztinnen und Ärzte, im Vorjahr bereits 36.000 Kolleginnen und Kollegen. Das sind fast ein Viertel aller ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte. In mehreren Fachgebieten ist es schon mehr als die Hälfte. Tendenz steigend. Keine Frage, die Anstellung in MVZ und Praxen bietet erhebliche Vorteile.

    Diese Entwicklung verändert naturgemäß die Struktur der Mitgliedschaft der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Ohnehin übertrifft die Zahl der Klinikärzte die der Niedergelassenen seit Jahren deutlich. Wenn wir die Veränderungen im ambulanten Sektor berücksichtigen, erreicht der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer über 71 Prozent. Das muss sich aber auch auf die Zusammensetzung der Kammerversammlung auswirken.

    Bei den in Praxen und MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzten handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe: Berufsanfänger in Weiterbildung, Kollegen in ambulanter Pflichtweiterbildung Allgemeinmedizin, Krankenhausärzte mit Teilzeitverträgen und vormalige Selbstständige nach Verkauf ihrer Praxis. Natürlich vertritt der Marburger Bund ebenso die spezifischen Interessen dieser angestellten Kolleginnen und Kollegen!

    Bisher gibt es im ambulanten Bereich keine Tarifbindung. Jeder Einzelne muss individuell über seine Arbeitsbedingungen verhandeln. Wir beraten aber selbstverständlich bei allen Fragen zum Arbeitsvertrag. Wir wissen aus unserer Praxis, dass die Konditionen angestellter Ärzte im ambulanten Bereich oft weit unter tariflichen Standards liegen.

    Berufspolitisch fordert der Marburger Bund einen Tarifvertrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ, der mindestens die Bedingungen für Klinikärzte im TV-Ärzte erreicht. Hier erarbeiten wir derzeit in Rheinland-Pfalz mit einem vom Hausärzteverband gegründeten Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag, der bundesweit eine Vorreiterrolle spielen soll. Aber auch die Weiterbildung im ambulanten Bereich ist besonders he­rausgefordert. Wir setzen uns für gleiche Maßstäbe wie in Klinikabteilungen ein.

    Der Druck der Ökonomisierung und Industrialisierung in der medizinischen Versorgung trifft in spezieller Weise angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ. Wir kämpfen für eine werteorientierte Medizin. Das Zentrum ärztlichen Handelns ist und bleibt einzig das Wohl unserer Patienten. Deshalb haben wir uns früh und entschieden gegen ein ungezügeltes Wachstum von Konzernstrukturen renditeorientierter Kapitalgesellschaften als Träger von MVZ ausgesprochen und diese Position in der Ärztekammer zur Mehrheit gebracht.

    Wir fordern die angemessene Beteiligung angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor als Leistungserbringer in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen. Verpflichtungen zur Teilnahme an dem Versorgungsauftrag der KV liegen hingegen primär beim Betreiber.

    Damit wir uns weiter für Ihre Belange in Praxen und MVZ einsetzen können: Geben Sie dem Marburger Bund bei der Wahl zur Kammerversammlung Ihre Stimme.