Die Forderungen im Einzelnen
- Wir wollen die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit bei der Kombination von Vollarbeit und Bereitschaftsdienst an weitere Voraussetzungen knüpfen. Im Vordergrund steht dabei eine genaue und manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung. Die bisherige tarifvertragliche Regelung, die lediglich die Erprobung einer objektiven Arbeitszeitdokumentation durch Pilotprojekte vorsieht, erfüllt diese Voraussetzungen erkennbar nicht. Unsystematische – teilweise noch händische – Erfassungen sowie pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit durch die Arbeitgeber sind an den Unikliniken an der Tagesordnung. Vielfach fehlt es an Unrechtsbewusstsein, wenn erfasste Arbeitszeiten im Nachgang bereinigt und Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht berücksichtigt werden. Die Vorgaben des Tarifvertrages müssen deshalb – auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – geschärft werden. Die tarifvertragliche Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit kann keine Einbahnstraße sein, sondern erfordert einen fairen und transparenten Umgang mit der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit.
- Wir wollen, wie schon im Bereich der VKA, auch an den Universitätsklinika die Anzahl der Wochenenddienste reduzieren. Durch die tarifvertraglichen Vorgaben soll zukünftig Sorge dafür getragen werden, dass Ärztinnen und Ärzte in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, an sozialen Aktivitäten teilzunehmen, Zeit mit der Familie zu verbringen und insgesamt ein gesünderes Verhältnis von Arbeitszeit und Freizeit an den Uniklinika vorfinden. Zukünftig soll daher nur noch an zwei Wochenenden (Freitag 18:00 bis Montag 07:00 Uhr) gegenüber dem einzelnen Beschäftigten Arbeitsleistung angeordnet werden dürfen.
- Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll auch durch die generelle Begrenzung der Anzahl der Bereitschaftsdienste unterstützt werden. Wir wollen erreichen, dass im Laufe eines Kalendervierteljahres durchschnittlich nur viermal monatlich, maximal sechsmal monatlich und in der einzelnen Kalenderwoche maximal zweimal die Anordnung von Bereitschaftsdienst erfolgt; als ein Bereitschaftsdienst zählt unabhängig von seiner Gesamtdauer die Zeitspanne von Beginn bis Ende des jeweiligen Dienstes.
- Dienstpläne müssen sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes vorliegen und endlich verbindlich sein. Kurzfristige Inanspruchnahmen müssen auf Fälle unvorhersehbarer Personalausfälle beschränkt sein. Ärztinnen und Ärzte haben Anspruch auf eine verbindliche Dienstplanung, diesem Ziel dient auch die Schaffung von Sanktionen für kurzfristige Inanspruchnahmen.
- Wir wollen ebenso eine Anpassung der Zeitzuschläge erreichen, um insbesondere die Arbeit zu ungünstigen Zeiten finanziell attraktiver zu gestalten. Wir fordern daher vor allen Dingen eine Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit und an Samstagen. Daneben wollen wir erreichen, dass Teilzeitbeschäftigte zukünftig bereits bei Überschreiten ihrer vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit einen Mehrarbeitszuschlag erhalten.
- Die Regelungen für den Zusatzurlaub sehen bislang einen ausdrücklichen Ausschluss für Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst vor. Diese Ungleichbehandlung wollen wir beenden und die für jeweils einen Tag Zusatzurlaub notwendigen Nachtarbeitsstunden auf einheitlich 80 Stunden reduzieren.
- Bei einer einjährigen Laufzeit sollen die Entgelte um 6 Prozent steigen. Mit der Schaffung zusätzlicher Stufen für erfahrene Fach- und Oberärztinnen und -ärzte wollen wir auch an den Uniklinika Perspektiven eröffnen, um einer vielfach festzustellenden Abwanderung erfahrener Ärztinnen und Ärzte zu begegnen und insgesamt die Entgeltbedingungen an den Universitätskliniken attraktiver zu gestalten.