• "Ärzte wollen eine Entlastung, die diesen Namen verdient"

    Pressemitteilung
    Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in Unikliniken
    07.November 2019
    „Vor uns liegt ein hartes Stück Arbeit.“ So kommentierte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, die gestrige Auftaktrunde der Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in Hannover. Der Austausch der Positionen habe gezeigt, dass die Arbeitgeberseite falsche Vorstellungen vom Ausmaß der Belastungen hat, denen Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken ausgesetzt sind.
    Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in Unikliniken
    Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in Unikliniken

    „Mit wirkungslosen Regelungen werden sich die Ärzte nicht zufrieden geben. Sie wollen eine Entlastung, die diesen Namen auch wirklich verdient“, bekräftigte Twardy.

    Die TdL erliege einem großen Irrtum, wenn sie glaube, dass Verbesserungen im Arbeitsalltag der Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken allein durch betriebliche Regelungen erreicht werden können. „Wir brauchen tarifvertragliche Instrumente, die dann auf betrieblicher Ebene konsequent angewendet werden. Der jüngste Tarifabschluss des Marburger Bundes mit den kommunalen Arbeitgebern hat ja gezeigt, dass solche tarifvertragliche Vereinbarungen möglich sind. Darauf haben wir die TdL ausdrücklich hingewiesen“, sagte Twardy.

    Der Marburger Bund habe auch keinen Zweifel daran gelassen, dass die dauerhafte Sicherung des arztspezifischen Tarifvertrages wesentliche Voraussetzung für eine Tarifeinigung ist. Mit sämtlichen Tarifvertragspartnern, mit denen der Marburger Bund seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz 2017 Tarifverhandlungen geführt hat, wurden solche Regelungen bereits getroffen. Zuletzt gelang im Frühjahr eine entsprechende Vereinbarung zur Tarifsicherung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für den Ärzte-Tarifvertrag an den kommunalen Kliniken.

    Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL vor allem neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der Marburger Bund 6 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

    Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.

    Marburger Bund und TdL werden ihre Tarifverhandlungen am 3./4. Dezember 2019 in Hannover fortsetzen.

    Weitere Informationen zu den Forderungen des Marburger Bundes unter www.tdl-tarifrunde.de