Das neue System müsse eine ausreichende Finanzierung und Planungssicherheit gewährleisten. Ebenso müsse es ökonomische Fehlanreize wie Personalabbau und die Ausweitung von Leistungen minimieren. Auch seien geografische Besonderheiten sowie vermehrte Kosten bei Maximalversorgern wie Universitätskliniken zu berücksichtigen.
Die Ärztegewerkschaft fordert zudem eine verbindliche Anwendung von patienten- und aufgabengerechten Personalvorgaben als Grundlage der ärztlichen Personalbesetzung im Krankenhaus. „Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung und deren Vergütung ist die Festlegung einer aufgaben- und patientenorientierten Personalbemessung für die Berufsgruppen der direkten Patientenversorgung“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten.
Das Instrument zur Personalbemessung müsse umfassend, verbindlich und durchsetzbar sein. Die Krankenhäuser müssten die Personalkosten, die tatsächlich entstehen, mit vollem Tarifausgleich von den Krankenkassen erstattet bekommen. Bei der Entwicklung eines geeigneten Personalbemessungsinstruments sei ärztlicher Sachverstand von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten einzubeziehen.
Ärztegewerkschaft für Personalvorgaben im ärztlichen Dienst
Pressemitteilung
Hauptversammlung des Marburger Bundes fordert grundlegend neue Finanzierung stationärer Krankenhausleistungen
09.November
2019
Klinikpersonal