Verjährung von Ansprüchen
21.November
2023
Verjährung von Ansprüchen
Wir weisen deshalb darauf hin, dass eine klageweise Geltendmachung von Ansprüchen, die zum 31.12.2023 verjähren, nur dann möglich ist, wenn die notwendigen Unterlagen hierfür bis zum 08.12.2023 in unserer Geschäftsstelle eingegangen sind.
Ergänzender Hinweis:
Die Geschäftsstelle bleibt vom 23. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 geschlossen.
Ab Dienstag, den 2. Januar sind wir wieder zu den bekannten Zeiten für Sie erreichbar. Unseren Mitgliedern und ihren Familien wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!