Im Mai dieses Jahres hatte sich die VKA in einem mit dem Marburger Bund vereinbarten Eckpunktepapier verpflichtet, die Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte im kommunalen Dienst außerhalb der Krankenhäuser fortzusetzen. Weil die Fachärzte in den Gesundheitsämtern nicht nach dem branchenüblichen Tarifvertrag für Ärzte bezahlt werden und teilweise über 1.000 Euro weniger verdienen, verliert der ÖGD dramatisch an Attraktivität. In vielen Ämtern ist der Ärztemangel längst angekommen und droht sich weiter zu verschärfen. In den vergangenen 18 Jahren ist die Gesamtzahl der Ärzte im ÖGD um rund ein Drittel zurückgegangen. Ein Blick auf die Altersverteilung zeigt, dass spätestens in zehn Jahren die meisten der heute noch aktiven ÖGD-Ärzte im Ruhestand sein werden. Der Marburger Bund fordert daher seit Jahren einen arztspezifischen Tarifvertrag für diese Beschäftigten, die kommunalen Arbeitgeber mühen sich ebenso lange damit, diesen Mangel zu ignorieren und das Problem kleinzureden.
Der Verweis der VKA auf den Beamtenbund ist in mehrfacher Hinsicht fehlgeleitet. Zwar war der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), dem ein Teil der betroffenen Ärztinnen und Ärzte angehören, bis Ende 2017 Mitglied im Beamtenbund, verließ diesen jedoch wegen andauernder Erfolglosigkeit der Beamtenvertretung. Ob der Beamtenbund Mitglieder in diesem Bereich organisiert, ist dabei völlig unklar - den Arbeitgebern ist dies aber auch nach eigenem Bekunden weitgehend gleichgültig. Für sie ist das Verlangen des Beamtenbundes Vorwand genug, die Verhandlungen mit dem Marburger Bund zu unterbrechen und die Sachlage zu klären.
Was in Anbetracht des zurückliegenden Verhaltens der Arbeitgeber nach einem durchschaubaren Manöver aussieht, kommentierte der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Rolf Lübke, denn auch mit deutlichen Worten: „Zum wiederholten Mal erleben wir, dass die VKA wortbrüchig ist. Bis zum 31. Oktober hätte bereits eine Übereinkunft darüber getroffen sein müssen, in welcher Form die tariflichen Regelungen insbesondere für den kommunalen ÖGD vereinbart werden - in einer Sonderregelung zum Tarifvertrag für Krankenhausärzte oder in einem eigenen Arzt-Tarifvertrag. Für interne Abstimmungsprozesse hat die VKA seit dem 22. Mai 2019 mehr als ausreichend Zeit gehabt, sich auf konstruktive Verhandlungen vorzubereiten.“ „Der erneute Versuch der VKA“, so Lübke weiter, „sich aus einer dringend nötigen Tarifbindung für alle im Kommunaldienst tätigen Ärztinnen und Ärzte herauszuwinden, wird das Personalproblem verschärfen und letztlich zu einer Eskalation führen.“
Öffentlicher Gesundheitsdienst: Arbeitgeber provozieren Eklat
Pressemitteilung
VKA unterbricht Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte im kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst
16.Dezember
2019
ÖGD: Arbeitgeber provozieren Eklat