Im Einzelnen:
Ab dem 01.01.2020 wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes in Stufe I mit 70 v.H. und in Stufe II mit 80 v.H. als Arbeitszeit gewertet und für die Assistenzärzte in den Stufen 1-3 mit einem Stundensatz von 29.23 Euro bezahlt. In den Erfahrungsstufen 4-6 beträgt der Stundensatz 30,79 Euro. Der Stundensatz für die Fachärzte beträgt in den Stufen 1 und 2 zunächst 35,52 Euro und steigt in den übrigen Stufen 3 bis 6 auf 41,96 Euro. Oberärzte erhalten einen Stundensatz von 45,88 Euro und Chefarztstellvertreter in Höhe von 51,14 Euro. Darüber hinaus wird für jede Stunde des Bereitschaftsdienstes auf das entsprechend der Bewertung berechnete Entgelt in der Zeit von 20.00 bis 24.00 Uhr und in der Zeit von 04.00 bis 06.00 Uhr ein Nachtzuschlag von 25 v.H. und im Zeitraum von 00.00 bis 04.00 Uhr ein Nachtzuschlag in Höhe von 40 v.H. gezahlt. Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen wird mit einem Zeitzuschlag von 50 v.H. honoriert. Dieser Zuschlag wird zuzüglich zum Nachtzuschlag gezahlt. Gegenüber dem bisherigen tariflosen Zustand steigt die Bereitschaftsdienstvergütung durch die erhebliche Anhebung der Stundensätze und der Zuschlagssystematik – weg von starren, und hin zu prozentualen Zuschlägen - um einen zweistelligen Prozentsatz.
Die bisherige Entgeltregelung, die ausschließlich für Assistenz- und Fachärzte galt, wird ab dem 01.01.2020 von einer arztspezifischen Entgelttabelle abgelöst, die die typische MB-Matrix zu Grunde legt und selbstverständlich auch für Oberärzte und Chefarztstellvertreter gilt. Dadurch konnten für die Assistenzärzte im Mittel Zuwächse von 4,0 v.H. und für die Fachärzte in Höhe von 3,0 v.H. generiert werden. Für Oberärzte und Chefarztstellvertreter wurden erstmals Tabellenwerte tarifiert. Die Entgelttabelle gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und kann dementsprechend schon ab Januar 2021 weiterentwickelt werden. Folgende Werte konnten durchgesetzt werden:
Entgelttabelle TV-Ärzte/DBR |
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vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 für 40 Wochenstunden |
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ab dem |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr |
5. Jahr |
6. Jahr |
Arzt |
4.631 |
4.893 |
5.000 |
5.300 |
5.660 |
5.800 |
ab dem |
1. Jahr |
4. Jahr |
7. Jahr |
9. Jahr |
11. Jahr |
13. Jahr |
Facharzt |
5.974 |
6.489 |
6.875 |
7.107 |
7.313 |
7.519 |
Oberarzt |
7.300 |
7.550 |
7.900 |
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Ltd. OA |
8.500 |
8.750 |
9.100 |
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Darüber hinaus enthält der neue Tarifvertrag Regelungen zur Arbeitszeit, zu den Sonderforen der Arbeit, zur Eingruppierung sowie zum Erholungsurlaub und zur Arbeitsbefreiung in gleicher oder ähnlicher Weise wie der TV-Ärzte Sana und alle übrigen arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes.
Mit dem Abschluss dieses Tarifvertrages enden Verhandlungen, die mehr als ein Jahr angedauert haben und mit denen in einem ersten Schritt der tariflose Zustand am Krankenhaus Bad Doberan für die Ärztinnen und Ärzte beseitigt wird. Ziel muss es in einem zweiten Schritt nach der zwischenzeitlich erfolgten Übernahme des Hauses durch den Sana-Konzern aus Sicht der Verhandlungskommission aber sein, das Krankenhaus Bad Doberan mittelfristig vollständig in das Tarifrecht der Sana Kliniken AG zu überführen.
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wird zu Beginn des neuen Jahres zu einer Mitgliederversammlung einladen, um das Tarifergebnis in seinen Details vorzustellen. Fragen bis dahin können selbstverständlich gerne per E-Mail an service@marburger-bund-mv.de gerichtet werden.