• Marburger Bund ruft Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken zum Warnstreik auf

    Pressemitteilung
    Zentrale Kundgebung am 4. Februar 2020 in Hannover
    15.Januar 2020
    Hannover
    Der Marburger Bund ruft seine Mitglieder in den tarifgebundenen Universitätskliniken der Länder für den 4. Februar 2020 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Die Ärztinnen und Ärzte in den betroffenen Unikliniken sollen an diesem Tag nach Hannover kommen, wo vor den erneuten Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine zentrale Kundgebung des Marburger Bundes stattfinden wird.
    Kundgebung in Hannover
    Kundgebung in Hannover

    „Der Marburger Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken substanziell zu verbessern. In den beiden bisherigen Verhandlungsrunden haben die Länder jedoch keine Bereitschaft erkennen lassen, konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Ärzte zu vereinbaren. Stattdessen äußerte die TdL die Befürchtung, durch verbindliche Regelungen zur Begrenzung der Dienstbelastung könnten betriebliche Abläufe gestört werden. Daran zeigt sich, dass die Arbeitgeber den Ernst der Lage noch nicht verstanden haben. Unsere Mitglieder werden darauf eine entsprechend deutliche Antwort geben“, kündigte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, an.

    Die TdL habe in den bisherigen Verhandlungen den Eindruck vermittelt, als seien ungeregelte Arbeitszeiten, fehlende Arbeitszeiterfassungen, pauschale Kappungen der geleisteten Arbeitszeit, ungeplante Inanspruchnahmen und regelmäßige Wochenenddienste bei einer Anstellung in einem Universitätsklinikum billigend in Kauf zu nehmen. Diese Anmaßungen nähmen die Ärztinnen und Ärzten in den Unikliniken nicht länger hin. „Ohne eine wirksame Entlastung wird die ärztliche Tätigkeit in der Universitätsmedizin unattraktiv. Spitzenmedizin braucht gute Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung. Das muss endlich auch in die Köpfe der TdL-Vertreter“, bekräftigte Botzlar.

    Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der Marburger Bund sechs Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

    Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.


    Weitere Informationen zu den Forderungen des Marburger Bundes unter
    www.tdl-tarifrunde.de.