• Notfallversorgung: Gesetzentwurf mit Konstruktionsmängeln

    Pressemitteilung
    Dr. Susanne Johna kommentiert BMG-Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung
    09.Januar 2020
    „Die Reform der Notfallversorgung soll Probleme lösen und nicht neue schaffen. In dieser Hinsicht bleibt der Gesetzentwurf hinter unseren Erwartungen zurück. Wir vertrauen darauf, dass die offensichtlichen Schwächen noch vor den parlamentarischen Beratungen beseitigt werden“, kommentierte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, den heute bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

    Die Idee der Integrierten Notfallzentren (INZ) folge dem richtigen Ziel einer Zentrierung der Strukturen und Koordinierung der Behandlung, habe aber große Konstruktionsmängel. „Anstatt die regionalen Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich zu flankieren, sollen nun wirtschaftlich und organisatorisch abgetrennte Einrichtungen an den Kliniken entstehen, ohne dass die Krankenhausärztinnen und -ärzte an der Ausgestaltung beteiligt werden. Somit sind die Krankenhausärzte gleich doppelt gekniffen. Denn es steht zu befürchten, dass sie einen erheblichen Anteil der Arbeitsbelastung in den INZ schultern müssen, obwohl die fachliche Leitung bei den KVen liegt. So erreicht man keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie sie gerade in der ambulanten Notfallversorgung unabdingbar ist“, sagte Johna.

    Der Marburger Bund habe mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereits im September 2017 ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive vorgelegt, das die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen von Vertrags- und Krankenhausärzten vorsieht. „Die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und stationären Notfallbereich hat sich in vielen Modellprojekten als geeignete Struktur für eine gute Notfallversorgung im Sinne der Patienten bewährt. Es wäre sehr viel einfacher, effektiver und auch kostengünstiger, diesen positiven Ansätzen und Erfahrungen einen gesetzlichen Rahmen zu geben, der den Beteiligten regionalen Gestaltungsspielraum lässt und auch viel schneller umsetzbar wäre“, betonte die MB-Bundesvorsitzende.

    Integrierte Notfallzentren seien dann sinnvoll, wenn dadurch keine neuen Schnittstellen zu bestehenden Versorgungsbereichen geschaffen würden. An Sektorengrenzen mangele es im Gesundheitswesen nicht. Neue Grenzziehungen in der Versorgung seien daher alles andere als sinnvoll. „Die bestehenden Probleme in der Notfallversorgung löst man auch nicht dadurch, dass Krankenhäuser in Zukunft für Leistungen in ihren Notfallambulanzen bestraft werden, wenn sie kein INZ-Standort sind. Kein Krankenhaus kann einen Patienten abweisen, der als Notfall in die Notaufnahme kommt. Nicht immer kann man vor einer Untersuchung und Behandlung entscheiden, ob der Patient danach ambulant verbleiben kann. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, Krankenhäuser ohne reguläres INZ mit einem 50-prozentigen Vergütungsabschlag für ambulant erbrachte Notfall-Leistungen zu bestrafen“, kritisierte Johna.

    Positiv zu werten sei, dass mit dem Gemeinsamen Notfallleitsystem nunmehr die Zusammenarbeit von Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen einen verbindlichen Charakter bekomme. Das System könne aber nur dann funktionieren, wenn die medizinische Ersteinschätzung überall nach den gleichen Kriterien erfolge und auch die Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Notdienstes annähernd die gleiche Bekanntheit habe wie die Rufnummer 112 der Rettungsdienste.