Das vorgesehene Online-Register zur Organspendebereitschaft ist eine echte Verbesserung gegenüber dem Status quo. Wir hoffen, dass mehr Menschen durch Gespräche mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten motiviert werden können, ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Register zu dokumentieren. Auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Erklärung in Ausweisstellen bietet neue Chancen. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte ein Interesse daran haben, dass im Falle des Falles die Angehörigen wissen, was zu tun ist.
Die neue Zustimmungsregelung allein wird aber nicht ausreichen, den Menschen zu helfen, die dringend auf ein Spenderorgan warten und denen buchstäblich die Zeit davonläuft. Es muss weiterhin mehr dafür getan werden, die Organisation der Organspende in den Krankenhäusern zu verbessern und potenzielle Organspender auch tatsächlich zu identifizieren. Dazu gehört auch eine aufgaben- und personalgerechte ärztliche Personalbesetzung auf den Intensivstationen und ausreichende Zeitkontingente für die Transplantationsbeauftragten. Mit dem im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende sind wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden. Nun sind diese Regelungen so umzusetzen, dass die damit verbundenen Hoffnungen schwerstkranker Menschen nicht enttäuscht werden.
Chancen nutzen, die sich aus neuen Organspende-Regelungen ergeben
Pressemitteilung
Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zur Entscheidung des Bundestages
17.Januar
2020