Das Mainzer Kabinett hat die entsprechenden Landesverordnungen beschlossen, in denen neben der Studienplatzvergabe für die Landarztquote auch entsprechende Regelungen mit Blick auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geregelt werden. „Landarzt- und ÖGD-Quote sind Teil der längerfristigen Strategie des Landes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung – ergänzend zu vielen anderen Fördermaßnahmen und Weichenstellungen, die bereits kurz- und mittelfristig wirken, wie zum Beispiel unsere Niederlassungsförderung“, erklärte die Ministerin.
Das nun geregelte neue Verfahren sieht vor, dass interessierte Bewerber über das Bewerbungsportal Angaben zu den einschlägigen Auswahlkriterien machen und ihre entsprechenden Bewerbungsunterlagen hochladen. Nach Abschluss der Bewerbungsphase erfolgt eine Vorauswahl auf der Basis des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, relevanter Berufserfahrung oder einschlägiger ehrenamtlicher oder praktischer Tätigkeit sowie der in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Qualifikation. Daraufhin folgen Auswahlgespräche mit doppelt so vielen Interessenten, wie Plätze zu vergeben sind. Und schließlich erhalten die so ermittelten besten Bewerber einen Zuschlag.
Die Landarztquote entspricht bei einer Gesamtzahl von jährlich ca. 430 Medizinstudienplätzen in Rheinland-Pfalz etwa 27 Medizinstudierenden pro Jahr. Gemeinsam mit der zeitgleich eingeführten 1,5-Prozent-Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst geht es insgesamt um 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze – aktuell 16 oder 17 Studierende pro Semester bzw. 33 Studierende pro Jahr.
Die Landarztquote wirkt gemeinsam mit den Maßnahmen des „Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz“. In diesem Masterplan hat die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, dem Hausärzteverband und der Mainzer Universitätsmedizin vielfältige Maßnahmen entwickelt, u.a. in den Bereichen der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Mehr Informationen gibt es im Internet auf www.landschafftarzt.rlp.de .