Das 84-seitige Gesetz soll in veränderter Form am Donnerstag (9. April) den Landtag passieren. Es könnte angesichts der aktuellen Situation umgehend in Kraft treten. Vieles in dem Gesetzeswerk macht Sinn, aber nicht alles. Verfassungsrechtlich höchst bedenklich erscheint uns, dass eine Befristung nicht mal vorgesehen ist.
Insbesondere die geplante Zwangsverpflichtung von Ärzten ist absolut nicht nötig, da Ärztinnen und Ärzte seit Wochen eine überwältigende Bereitschaft zeigen, über ihre Grenzen gehen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Ärztinnen und Ärzte arbeiten in allen Kliniken intensiv und hochprofessionell daran, die Kapazitäten an Intensivbetten zu erhöhen. Wir erleben parallel steigende Fallzahlen und können bisher noch nicht mal abschätzen, wann unsere erhöhten klinischen Kapazitätsgrenzen erreicht werden sein. Und: Ärzte und Pflegekräfte haben allergrößte Sorge, wie es dann in den Kliniken weitergehen soll. Kurzum: Es gibt keinen Bedarf für eine Zwangsverpflichtung: Diese Regelung muss im Gesetz gestrichen werden.
Händeringend versuchen wir die jahrzehntelangen Versäumnisse der Gesundheitspolitik aufzufangen. Ärzte und Pflegekräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in den Krankenhäusern halten rund um die Uhr ihre Köpfe hin und werden unnötig gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. In dieser bisher nie dagewesenen Situation fehlt uns dringend ausreichendes Schutzmaterial, das ist auch die Grundvoraussetzung für jede Kapazitätserweiterungen. Es mangelt zudem an Beatmungsgeräten. Fachärzte mit intensivmedizinischer Zusatzqualifikation fehlen zudem.
Für unseren Einsatz sollten Wertschätzung zum Ausdruck gebracht werden. Das hohe Engagement der Klinikmitarbeiter gilt es zu loben. Statt mit unsinnigen Zwangsinstrumenten zu agieren, sollten Politiker eher Ärzte und Pflegekräften bitten, weiterhin alles Menschenmögliche zu tun. Krankenhausmitarbeiter reagieren verständlicherweise massiv empört. Was sollen solche Regelungen in dem Notstands-Gesetz, wenn die Bereitschaft zu helfen, schon grenzenlos ist? Was soll ein unverhältnismäßiger gesetzlicher Zwang für Kapazitätserweiterungen ernsthaft in Kliniken bewirken, wenn das dafür benötigte Schutzmaterial und Personal nicht aufzutreiben sind?
In diesen Punkten ist das Gesetzesvorhaben leider geprägt von einer Misstrauenskultur, die in der derzeitigen Corona-Pandemie völlig unbegründet und absolut kontraproduktiv ist: Wir brauchen keine Zwangsverpflichtungen. Wir brauchen sinnvolle Lösungen.
Die Politiker sollten besser alle Kräfte darauf konzentrieren, in der deutschen Industrie schnellstmöglich ausreichend Schutzausrüstung herzustellen und diese an die Kliniken liefern zu lassen. Es müssen einfach mehr Beatmungsgeräte hergestellt und den Kliniken zur Verfügung gestellt werden. Es würde Sinn machen, hier in der Notlage mehr kreative Ideen zu entwickeln, etwa Mal- und Lackierunternehmen aufzufordern,
ihre vorrätigen Schutzausrüstungen und Masken zu den nächsten Kliniken zu bringen.
Sind Zwangsverpflichtungen von Klinikpersonal erforderlich? Nein! Die Ärztekammer Westfalen-Lippe und Nordrhein haben vor Wochen schon pensionierte Ärztinnen und Ärzte angeschrieben und eine beispiellos vorbildliche Hilfsbereitschaft erhalten. Gut 2.000 Pensionierte wollen alleine in NRW freiwillig helfen. Wir greifen damit in der Not auf Ärztinnen und Ärzte zurück, die selber oft Risikopatienten sind. Jedem Älteren raten wir ansonsten mit guten Gründen, dringend zu Hause zu bleiben.
Auch Tausende Medizinstudenten engagieren sich bereits freiwillig in NRW und RLP. Sie werden in Kliniken für unterstützende Tätigkeiten geschult oder bei Hotlines eingesetzt. Sie sollten dafür angemessen bezahlt werden.
Aber es ist ein fataler Irrglaube, dass man fachlich versiertes Personal für Beatmungsgeräte an drei Wochenendkursen ausbilden kann. Die medizinische Versorgung von Covid-19-Patienten auf Intensivstationen ist eine relativ komplexe Angelegenheit. Da braucht man ein wirklich gut eingespieltes, erprobtes Team und ausgezeichnete ärztliche Erfahrung. Ein Arzt muss erst zwei Jahre auf einer Intensivstation arbeiten, bevor er zu einer Prüfung der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin zugelassen wird. Es reicht nicht, Patienten zu intubieren und die Beatmungsgeräte nur anzustellen.