„In den vergangenen Tagen häufen sich Berichte, wonach Menschen etwa bei Herzinfarkt- oder Schlaganfallsymptomen aus Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus damit zögern. Ähnliches gilt, wenn dringende chirurgische Behandlungen wie etwa bei Blinddarmentzündungen erst in Gang kommen, wenn der Blinddarm durchgebrochen ist“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in Düsseldorf. „Auch über die Feiertage soll sich niemand scheuen, im Ernstfall Nothilfe in Anspruch zu nehmen“, betonte Henke weiter.
Unnötige Besuche beim Arzt sind weiterhin zu vermeiden, erklärte die Ärztekammer Nordrhein. Medizinisch notwendige Behandlungen aber wie die Einstellung von Diabetes oder Bluthochdruck müssen beim behandelnden Arzt weitergeführt und dürfen nicht ohne Absprache aufgeschoben werden. Es gibt gute Möglichkeiten der telefonischen Beratung und der Videosprechstunde, die zu nutzen besser ist als den eigenen Behandlungsbedarf zu vernachlässigen.
Außerhalb der Praxiszeiten steht bei Gesundheitsbeschwerden der ambulante ärztliche Notdienst unter 116 117 zur Verfügung. Patienten können am Telefon eine erste Einschätzung erhalten, wie dringlich sie behandelt werden müssen – und je nachdem in eine Praxis oder eine Klinik vermittelt werden. In lebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkt und Schlaganfall, in denen jede Minute zählt, ist stets die Notrufnummer 112 zu wählen.