Gleichzeitig plane die Bundesregierung eine COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die für Berufe der Daseinsvorsorge Ausnahmen von den Schutzregelungen des Arbeitszeitgesetzes zulasse. „Während auf der einen Seite Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Kurzarbeit geschickt werden, sollen andere auch mehr als 60 Wochenstunden arbeiten und das mit verkürzten Ruhezeiten. Solche hohen Arbeitszeiten sind selbst kurzfristig nur schwer zu ertragen. Wir befinden uns aber am Beginn eines Marathons. Wir dürfen die Pflegenden und die Ärztinnen und Ärzte nicht schon auf den ersten Kilometern auslaugen. Deswegen ist es wichtig, die Belastung auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, so Johna.
Überall dort, wo das Patientenaufkommen derzeit geringer sei, komme es darauf an, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen und für die Behandlung von COVID-19-Patienten zu trainieren. Gleichzeitig müssten Rehabilitationskliniken aktiv mit dem koordinierenden Krankenhaus ihrer Region in Verbindung treten und sich darauf vorbereiten, Patienten zu übernehmen, die aus Kapazitätsgründen in anderen Kliniken nicht mehr versorgt werden könnten.
„Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen und dann im Ernstfall von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass sie unverzüglich in einem 24-Stunden-Schichtsystem hochinfektiöse Intensivpatienten behandeln. Eine solche Geringschätzung ärztlicher Arbeit demoralisiert die Beschäftigten“, kritisierte die MB-Vorsitzende.
Auch private Rehabilitationskliniken haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für jedes nicht belegte Bett. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden entsprechende Finanzhilfen bereitgestellt. Im ambulanten Bereich stehen bei relevanten Umsatzminderungen ebenfalls Ausgleichszahlungen zur Verfügung.
Kurzarbeit in Rehakliniken und ambulanten Zentren ist unverantwortlich
Susanne Johna: „Jede verordnete Zwangspause reißt Lücken in die Versorgung“
09.April
2020
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes