Der Ministerrat hatte am 21. April 2020 den vom bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschlagenen Stufenplan zur flexibleren Auslastung der Krankenhauskapazitäten beschlossen. Zum einen sollen alsbald reine Privatkliniken und psychosomatische Einrichtungen aus der Pflicht zur Bereithaltung ihrer Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten entlassen werden, sodass dort wieder ein gewisser Regelbetrieb beginnen kann. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Betrieb unter Infektionsschutzaspekten vertretbar ist und alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen innerhalb der Einrichtung getroffen werden.
Zum anderen soll zumindest teilweise auch Reha-Einrichtungen und zugelassenen Akutkrankenhäusern eine vorsichtige Rückkehr in den Regelbetrieb ermöglicht werden. Hierüber entscheiden die Regierungen je nach Auslastung und Situation des Versorgungsgeschehens vor Ort in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen ärztlichen Leitern. Bei Akutkrankenhäusern ist zudem
Die Umsetzung des Stufenplans werde derzeit in enger Abstimmung mit den Regierungen vorbereitet. Zunächst muss eine Bestandsaufnahme vor Ort gemacht werden, welche reinen Privatkliniken und psychosomatischen Einrichtungen ggf. weiter für die Krise in Bereitschaft bleiben müssen. Außerdem ist zu klären, welche Maßgaben des Infektionsschutzes die Kliniken auf ihrem Rückweg in die Normalität erfüllen müssen.
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