„Mit dem Angebot unterstützen wir die Mobilität der Menschen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Dazu gehören auch Mitarbeiter im Rettungsdienst sowie in Alten- und Pflegeheimen. Sie müssen auch weiterhin zur Arbeit kommen, wenn sie kein Auto haben und die Bahn trotz wieder ausgebautem Angebot noch nicht wieder bei 100 Prozent ist.“
Über ein einheitliches Formular melden Beschäftigte ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug an. Für den erweiterten Berechtigtenkreis steht dieses ab dem 24. April unter www.vm.nrw.de oder www.mobil.nrw zur Verfügung. Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten.
Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern – das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.