„Die Zahl der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern ist erfreulicherweise relativ gering, so dass ein Großteil der stationären Behandlungskapazitäten ungenutzt bleibt. Derzeit sind von 909 Invasiven-Beatmungsbetten 64 belegt. Wir sehen jedoch, dass die derzeitige Lage für die Krankenhäuser wirtschaftlich angespannt ist“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Durch das Verschieben von Operationen stehen Betten leer. Die damit verbundenen Einnahmeausfälle sollten zwar über das Krankenhausentlastungsgesetz kompensiert werden, dennoch ist es mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Pandemielage gerechtfertigt, die stationäre Versorgung wieder stärker für die Behandlung anderer Patienten zu öffnen.
Mit einer zum 29. April 2020 in Kraft tretenden Landesverordnung (Dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) werden die bisherigen Regelungen der Verordnung deshalb vorsichtig gelockert und auch elektive, also planbare Behandlungen, im vertretbaren Rahmen wieder möglich.
Dabei müssen die Krankenhäuser weiterhin darauf vorbereitet sein, einen möglichen stärkeren Anstieg der Covid-19-Erkrankungen aufzufangen und insbesondere intensivpflichtige Covid-19-Patienten unmittelbar behandeln zu können.
Die neue Verordnung enthält entsprechende Auflagen und Regelungen. So müssen die Krankenhäuser sowohl im Intensivbereich als auch auf den Normalstationen Kapazitäten im notwendigen Umfang freihalten, einschließlich des entsprechenden Personals. Im Bereich der Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit sind das mindestens 20 Prozent der jeweiligen Kapazitäten (und damit landesweit derzeit etwa 180 der aktuell insgesamt 909 Invasiven Beatmungsplätze, deren Kapazitäten weiter ausgeweitet werden).
Sollte ein Anstieg der Reproduktionsrate bei den Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dies nach Feststellung des Gesundheitsministeriums erforderlich machen, müssen Krankenhäuser innerhalb von 72 Stunden weitere Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit einschließlich des für die Versorgung und Behandlung notwendigen Personals organisieren und vorhalten. Die Krankenhäuser sind gehalten, jeweils individuelle Organisationskonzepte zu entwickeln, um die Behandlungsmöglichkeiten sehr kurzfristig an das jeweilige Infektionsgeschehen anzupassen.
„Mit der neuen Verordnung haben wir die Interessen der Patientinnen in Rheinland-Pfalz im Blick, vermeiden unnötige Wartezeiten auf planbare Eingriffe, sichern lebenswichtige Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19-Patientinnen und Patienten und stärken die wirtschaftliche Grundlage unserer rheinland-pfälzischen Krankenhäuser“, fasste Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zusammen.