Der Marburger Bund hat bereits zu Beginn der Pandemie der Arbeitgeberseite angeboten, dass er kurzfristig für tarifliche Lösungen zur Verfügung stehe, mit dem klaren Ziel, dass diejenigen, die freiwillig ihre Arbeitspflicht innerhalb anderer Aufgabenstellungen des Gesundheitswesens erbringen wollen, nicht schlechter gestellt werden dürfen. Wir wollten klare Regelungen insbesondere für die Sicherheit in Fragen des Arbeits-, Versicherungs- und Haftungsschutzes. Des Weiteren warb der Marburger Bund dafür, eindeutige und transparente tarifliche Vergütungsregelungen für die neue Situation abzuschließen. Der Tarifvertrag regelt zu den derzeitigen Beschäftigungsformen (vereinzelt) nichts.
Zuletzt hatte der MB im Rahmen der Tarifverhandlungen gegenüber der Arbeitgeberseite ein gemeinsames Vorgehen angemahnt. Auf betrieblicher Ebene wurden teils unterschiedlichste, teils gar keine Vereinbarungen zwischen den Geschäftsführungen und den Personal- bzw. Betriebsräten getroffen. Dieses uneinheitliche Vorgehen trägt zur Verunsicherung und Ungleichbehandlung der Beschäftigten beim MDK bei.
Anfang Mai griffen die Arbeitgeber endlich den Ansatz des MB auf und schlugen ein gemeinsames Vorgehen vor. Sie übersandten dazu einen Textentwurf. Neben beachtlichen juristisch-handwerklichen Schwächen sah er insbesondere vor, dass solche Regelungen, die auf der Ebene der Tarifpartner ausgehandelt und geschlossen sind, nunmehr auf betrieblicher Ebene angegangen und gelöst werden sollten. Hierzu ließ die Arbeitgeberseite keine Diskussion zu. Getreu dem Motto: entweder ihr Entwurf oder gar keiner.
Dies ist nicht unser Verständnis von Tarifpartnerschaft und schon gar keine Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Der MB hat die Gespräche daraufhin ohne Einigung beendet. Die Arbeitgeber müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie bewusst die Regelungsnotwendigkeiten für die gegenwärtige nie da gewesene Situation bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen systemwidrig auf die Personal- und Betriebsräte abwälzen wollen. Der MB ruft daher die Arbeitgeberseite zu einem konstruktiveren Diskurs mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung im Sinne der Beschäftigten auf.
Der MB hat für viele arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine FAQ-Liste auf seiner Website bereitgestellt.