Bis Mitte Juli werden die ärztlichen Mitglieder im Lubinus Clinicum befragt. Sofern mindestens 75 Prozent der Mitglieder zustimmen, können danach Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb der Ärzteschaft im Lubinus Clinicum beginnen. Über den Umfang der Auseinandersetzung wird der MB SH nach der Urabstimmung entscheiden.
„Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen warten seit Monaten auf Verhandlungsergebnisse, dennoch haben wir dem Arbeitgeber in drei Verhandlungsrunden viel Geduld entgegengebracht. Wenn jedoch keine substanziellen Besserungen in Sicht sind, bleibt einer Gewerkschaft nichts anderes übrig, als ihre Mitglieder zum Ausstand aufzufordern. Wir bedauern diese Entwicklung, doch anscheinend hat das Lubinus Clinicum die Fähigkeit zur Lösung verloren und provoziert damit die Eskalation der Tarifauseinandersetzung“, sagt Michael Wessendorf, Landesvorsitzender des MB SH.
„Die Arbeitgeber glauben offenbar, sie könnten diese Tarifrunde auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte einfach aussitzen. Sobald die Urabstimmung abgeschlossen ist, haben Sie es jederzeit in der Hand, mit der Vorlage eines verhandlungsfähigen Angebots einen bevorstehenden Streik noch zu vermeiden“, betont Wessendorf. „Wer wirklich Wertschätzung gegenüber seinen ärztlichen Beschäftigten zeigen will, muss ihnen die überfällige finanzielle Aufwertung ihrer verantwortungsvollen Arbeit zugestehen. Da genügt es nicht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Klinikjubiläum eine Rose als Dank zu überreichen.“
Der MB SH fordert in der Tarifrunde mit dem Lubinus Clinicum vor allem die Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der MB SH die Anpassung der Fortbildungsmöglichkeiten. Um die Arbeitsbelastung für ältere Ärztinnen und Ärzte zu verringern, fordert der MB SH die Einführung einer Altersgrenze bei Rufbereitschaftsdiensten. Ärztinnen und Ärzte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, sollen nur mit ihrer Zustimmung zur Ableistung von Rufbereitschaftsdiensten verpflichtet werden können. Ein weiteres Ziel des MB SH ist neben der Erhöhung der Tabellen- und Bereitschaftsdienstentgelte, dass die Entlohnung der Bereitschaftsdienste äquivalent zu den Regelungen des TV-Ä/VKA erfolgt