In der Vergangenheit war das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zum Teil heftig kritisiert und wiederholt aus unterschiedlichsten Richtungen aufgefordert worden, in das zivilrechtliche Kündigungsverfahren einzugreifen und beispielsweise den MDK zu verpflichten, seinen ehemaligen Geschäftsführer zu den vorherigen Bedingungen wiedereinzustellen.
Mit der Entscheidung des OLG Koblenz sieht sich das Ministerium in seiner Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Diese Rechtsauffassung hatte es in zahlreichen Stellungnahmen und Berichten an unterschiedlichsten Stellen und Gelegenheiten auch immer vertreten.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, gilt es nun die Zukunft des MDK Rheinland-Pfalz zu gestalten. Dies gilt vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, betonte das rheinland-Pfälzische Gesundheitsministerium.