News zum TdL - 7. Änderungstarifvertrag
22.September
2020
- Die zum 1. Oktober 2019 vereinbarte lineare Erhöhung der Gehälter und Vergütungen für Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.
- Die zum 1. Oktober 2019 vereinbarte lineare Erhöhung des Einsatzzuschlages im Rettungsdienst.
- Formal auch die Einführung des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Anspruchs auf Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst. Die Voraussetzung von mind. 150 nächtlichen Bereitschaftsdienst-Stunden dürfte i.d.R. aber in der Zeit vom 1. Jan. bis zum 7. März 2020 nicht erreicht werden.
- Formal auch die Besitzstandszulage für kindergeldbezogene Entgeltbestandteile aus § 8 des Überleitungstarifvertrages (Voraussetzung seit 2006 kindergeldbezogene Entgeltbestandteile und ein seitdem ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber der TdL).
Es reicht aus, die Ansprüche aus "dem 7. Änderungstarifvertrag" geltend zu machen. Aufgrund eines Redaktionsversehens ist im Änderungstarifvertrag noch die Schriftform für die Geltendmachung gefordert, die Textform (E-Mail) dürfte ausreichen, sicherheitshalber empfehlen wir die Einhaltung der Schriftform. Das Schreiben sollte wegen auch insoweit unklarer Rechtslage vorsorglich sowohl an die Universität als auch an das Klinikum (Rektor bzw. Vorstand) gerichtet werden.
Wenn Sie weitergehende Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesverbandes (info@marburger-bund.net oder Tel. 0221 / 72 003 73 bzw. FAX 0221 / 72 003 86).