• Neue Weiterbildungsordnung online

    Sächsische Landesärztekammer
    16.September 2020
    Dresden
    Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer hat am 13. Juni 2020 die Neufassung der Weiterbildungsordnung für Sachsen beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Durch die Neufassung werden die Weiterbildungszeiten flexibler gestaltet und neue Kompetenz- und Lernziele aufgenommen. Die neue ärztliche Weiterbildung gliedert sich in 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunktkompetenzen sowie insgesamt 57 Zusatz-Weiterbildungen. Die Weiterbildung soll kontinuierlich im eLogbuch dokumentiert und im Anschluss evaluiert werden.

    Ärztinnen und Ärzte, die sich aktuell bereits in Weiterbildung befinden, können sich zwischen der alten und der neuen Weiterbildungsordnung entscheiden. Man sollte beide Fassungen ganz genau prüfen und je nach Fachgebiet entscheiden.
    Für die bisherige Weiterbildungsordnung gilt für Facharztweiterbildungen eine Übergangsfrist von sieben Jahren, für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen von drei Jahren. Das Dokument umfasst 436 Seiten und wurde nun auf der Seite der SLÄK als Onlinefassung veröffentlicht. Dort können Sie sich über alle Neuerungen informieren.