Ärztinnen und Ärzte (Zahnärztinnen und Zahnärzte) an den hessischen Universitätskliniken, die bis zum 31. Dezember 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, müssen diese Einmalzahlung aus der Tarifeinigung bis spätestens zum 31. Dezember 2020 beantragt haben.
Eine Geltendmachung per E-Mail bei den jeweiligen Personalabteilungen der Universitätskliniken ist ausreichend.
Das folgende Muster kann zur Geltendmachung genutzt werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am .... 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Hiermit beantrage ich die Einmalzahlung nach Maßgabe des Tarifvertrags über eine Einmalzahlung für den Zeitraum ... bis ...
Mit freundlichen Grüßen Name
Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Verbandsjuristen.