Für die Wirksamkeit der fünf wichtigsten Regeln gibt es überzeugende Belege: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, in jedem Gedränge Alltagsmasken tragen, regelmäßig lüften und die Corona Warn-App nutzen. "Wer sich daran hält, schützt sich selbst und andere, vor allem Menschen, die aufgrund von Alter und Vorerkrankung besonders gefährdet sind. Ich danke allen Ärztinnen und Ärzten, die tagtäglich für die Akzeptanz dieser Maßnahmen werben“, sagte Rudolf Henke.
Die Beachtung der AHA+L+A-Regel ist derzeit erste Bürgerpflicht, mahnten auch die beiden Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Ärztekammer des Saarlandes, Dr. med. Günther Matheis und San.-Rat Dr. Josef Mischo aus gegebenem Anlass.
Alltagsmaske tragen, Hygienemaßnahmen beachten, Abstand halten, regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App benutzen: „Diese bundesweit eingeführten Maßnahmen soll jeder von uns derzeit beherzigen und befolgen", fordern die beiden Präsidenten.
Die Landesärztekammern unterstützen damit auch die klaren Verordnungen der Landesregierungen, welche absolut berechtigt sind.
Vor dem Hintergrund der wieder stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere auch in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet fordert auch der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Hans-Albert Gehle, die Bevölkerung auf, die allgemeinen Schutzmaßnahmen uneingeschränkt zu befolgen. „Wir alle können durch unser Verhalten dazu beitragen, dass die zweite Corona-Welle baldmöglichst wieder gestoppt wird.“ Dazu gehöre neben Abstandhalten und Hygienemaßnahmen wie Händewaschen auch das Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken. „Auch die Alltagsmasken helfen und schützen“, betont Hans-Albert Gehle.
Für Hans-Albert Gehle ist die wissenschaftliche Evidenz für das Tragen von Alltagsmasken gegeben. Die systematische Analyse von über 200 Studien in der Fachzeitschrift „Lancet“ belege auch für einfache Masken einen Nutzen für den Träger und seine Umgebung, auch wenn FFP2-Masken effektiver seien.
Bei der Frage nach der Wirksamkeit der verschiedenen Maskentypen müsse auch bedacht werden, wo sie verwendet werden. „Beim Umgang mit infektiösen COVID-Patienten in Kliniken und Praxen ist eine FFP2-Maske erforderlich. Im Alltag senken aber auch einfache Masken ein Übertragungsrisiko für alle Infektionskrankheiten. In Deutschland haben wir gerade in den Ballungszentren wie im Ruhrgebiet aktuell stark ansteigende Infektionszahlen. Das Tragen von Masken im Alltag hilft dabei, die Ausbreitung von COVID einzudämmen.“
Das Gesundheitssystem hingegen könne eine Versorgung der gesamten Bevölkerung mit FFP2-Atemschutzmasken gar nicht leisten, erklärt Gehle weiter. „Es sind einfach zu wenige davon vorhanden. Vorrangig gilt es, damit Risikogruppen wie ältere und kranke Menschen sowie medizinisches Personal, das sich um die Patientenversorgung kümmern muss, zu versorgen.“ Es dürfe letztendlich nicht zu „Hamsterkäufen bei FFP2-Masken“ kommen, weil man den Alltagsmasken die Wirksamkeit abspreche. Ein alleiniges Allheilmittel könne es nicht geben, vielmehr müsse man einen Mix aus Disziplin beim Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und flankierendem Schutz von Risikopatienten erreichen.
Die beiden Ärztekammer-Präsidenten Matheis und Mischo erteilten zudem sogenannten Gefälligkeitsattesten eine klare Absage, die ausgestellt werden, um Bürger aus ideologischen Gründen von der Maskenpflicht zu befreien: „Wenn wir als Kammer Kenntnis davon erhalten, dass Ärztinnen und Ärzte solche Gefälligkeitsatteste ausstellen, dann werden wir dies berufsrechtlich prüfen und auch gegebenenfalls sanktionieren.“
In vielen unabhängig durchgeführten Studien ist die Wirksamkeit des Mundnasenschutzes eindeutig belegt, unterstreichen sie nochmals. Das betont auch der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Auch nach deren Einschätzung ist weltweit das Tragen der Alltagsmasken - neben der Einhaltung der Abstandsregelungen - eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, die derzeit für die Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung zur Verfügung steht.